TAHIL-Fazilität für Stabilisierung und Entwicklung II (Libanon non-formale Bildung Phase 2) (VPT)
Ziel des Vorhabens ist es, besonders vulnerablen Kindern und Jugendlichen, die bislang keinen Zugang zum formalen Bildungssystem oder anderen informellen Förderangeboten haben, mit non-formalen Bildungsangeboten Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Die Mehrheit der geförderten Kinder und Jugendlichen soll anschließend in das formale Schulsystem integriert sein bzw. anhand der erworbenen Kenntnisse ihre Alltagssituation besser meistern können (Modulziel). Hiermit soll ein Beitrag zur Stabilisierung der Lebensumstände der syrischen Flüchtlingskinder und Jugendlichen sowie bedürftigen libanesischen Kindern geleistet und damit auch deren Vulnerabilität reduziert werden. Ferner wird das lokale Konfliktpotential zwischen Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden reduziert.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben ist auf die Finanzierung von non-formalen Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche aller Altersklassen fokussiert. Es wurde in die Kategorie B eingestuft, da die im Vorhaben vorgesehenen leichten Rehabilitierungs- und Umbaumaßnahmen an einigen wenigen bestehenden öffentlichen Schulen Umwelt- und Sozialrisiken bergen können. Mögliche Maßnahmen umfassen u.a. Arbeiten am Schulhof und dem Außengelände, Fassadenarbeiten, Fenster- und Dacharbeiten, Arbeiten am Heizungssystem, Malerarbeiten sowie die Finanzierung von Ausrüstungsgegenständen. Die typischen Risiken der geplanten Maßnahmen liegen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen, Sicherheit von Anwohnern sowie dem Management der Baustelle. Da das Vorhaben nur in geringem Maß bauliche Aktivitäten und diese ausschließlich die Rehabilitierung, Modernisierung oder den Ausbau existierender Schulen umfassen, ist in diesem spezifischen Kontext die Erstellung von vereinfachten Construction Environmental and Social Management Plans (CESMP) für die einzelnen Standorte ausreichend, um die bestehenden Umwelt- und Sozialrisiken im Vorhaben zu adressieren. Zudem ist mit dem Träger vereinbart einen Beschwerdemechanismus zu etablieren. Im Rahmen einer vierteljährlichen Berichterstattung wird die KfW vom Träger über das Projekt informiert.
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