Stipendienprogramm "Wings to Fly" II
Im Rahmen der FZ wird das von der Stiftung der kenianischen Equity Bank, Equity Group Foundation (EGF), durchgeführte landesweite Stipendienprogramm für Sekundarschülerinnen Wings-to-Fly seit 2013 in drei Phasen ko-finanziert und damit die Voraussetzung für leistungsstarke, zugleich aber besonders benachteiligte Jugendliche geschaffen mit qualitativ guter Sekundarbildung den Grundstein für auch anspruchsvollere weiterführende Berufsausbildung zu legen. In der hier vorgelegten Phase 4 soll der Fokus auf Berufsbildung als Alternative zum Hochschulstudium für Absolventinnen des Programms deutlich verstärkt werden. Für die deutsche EZ eröffnet sich damit die Möglichkeit, Wirksamkeit und Sichtbarkeit bei der Stärkung der Berufsbildungsmaßnahmen in Kenia deutlich zu steigern.
Ziel der FZ-Maßnahme ist es, bedürftige Jugendliche mit bisher herausragenden Leistungen durch Stipendien für den Besuch einer qualitativ angemessenen Sekundarschule und (vor-)beruflichen Kursen sowie Mentoring, außerschulische Veranstaltungen und Beratung bei der Berufswahl aktiv zu fördern und ihnen somit eine qualitativ gute Sekundarschulbildung sowie erste berufliche Ausbildung zu ermöglichen und ihr gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein zu stärken. Hierdurch soll ein Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigung qualifizierter Arbeitskräfte in Kenia erreicht werden. Zielgruppe der FZ-Maßnahme sind benachteiligte aber leistungsstarke Schülerinnen und Sekundarschulabsolventinnen, die eine Sekundarbildung oder erste berufliche Ausbildung verfolgen wollen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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