Stärkung von ländlichen Wertschöpfungsketten
Im Rahmen des FZ-Moduls "Stärkung der ländlichen Wertschöpfungsketten" soll die Transformation der äthiopischen Landwirtschaft hin zu einem marktwirtschaftlich orientierten, produktiven Sektor, der in die Gesamtwirtschaft integriert ist, gefördert werden. Hierbei wird unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels die landwirtschaftliche Produktivität und der Marktzugang der Betriebe im durch Regenfeldbau geprägten Projektgebiet verbessert. Damit ist das Vorhaben im Einklang mit dem EZ-Programm "Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme" und dem dazugehörigen EZ-Programmziel "Die klimaresiliente und nachhaltige Produktion gesunder Agrarprodukte und Nahrungsmittel durch äthiopische Bauern und Bäuerinnen, sowie agrarbasierte Unternehmen ist gestärkt". Der FZ-Beitrag beträgt 25 Mio. Euro und erstreckt sich über einen Zeitraum von knapp 6 Jahren.
Träger des Vorhabens ist das äthiopische Landwirtschaftsministerium (MoA), welches von einem erfahrenen Implementierungsconsultant unterstützt wird. Das Vorhaben zielt darauf ab, Syner-gieeffekte mit dem "Food System Resilience Programme" (FSRP) der Weltbank zu erzielen. Unter Anbetracht der multiplen Krisen (interne Konflikte, Dürre, Klimawandel) im ostafrikanischen Raum ist das Vorhaben sehr relevant und die Förderung von Wertschöpfungsketten können zu höheren Erträgen im Landwirtschaftssektor und einer verbesserten Ernährungssicherung beitragen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die von der KfW im Rahmen des Projektes "Förderung von landwirtschaftlichen WSK" finanzierten und von Federal Ministry of Agriculture, Äthiopien, als Träger umzusetzenden Maßnahmen wurden im Rahmen der USVP der Risikokategorie B (moderat) zugeordnet. Das Vorhaben findet an diversen kleinteiligen Standorten statt, hat keine ersichtliche Auswirkung auf schützenwerte Habitate und wirtschaftliche / physische Umsiedelungen finden, wenn überhaupt, nur in sehr geringem Umfang statt (Einzelhaushalte). Auswirkungen auf Indigene und auf Kulturerbestätten sind nicht ersichtlich. Bauarbeiten finden nur im Rahmen von kleineren Baustellen statt und gehen einher mit allgemeinen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Diese Risiken in Bezug auf Arbeitssicherheit, Risiken der Diskriminierung vulnerabler Gruppen sowie potentielle Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutz, Düngemitteln und Saatgut sind vorhersehbar, temporär und umkehrbar und auf den Standort des Vorhabens begrenzt. Sie sind mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen vermeidbar oder minderbar. Der Träger ist für die Umsetzung dieser Gegenmaßnahmen verantwortlich. In der Planungsphase des Vorhabens wurden Interessensvertreter konsultiert. Es wird gemäß ESS 10 ein öffentlicher Beschwerdemechanismus eingerichtet werden, über den Fragen oder Beschwerden eingereicht werden können. Eine Auswertung der Beschwerden und ihrer Behandlung wird Teil der regelmäßigen Berichterstattung durch den Träger sein.
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