Stärkung von Frieden und gesellschaftlichem Zusammenhalt
Die Dezentralisierung und Kommunalentwicklung auf lokaler Ebene wird durch Investitionen in die Basis- und Wirtschaftsinfrastruktur gestärkt, die durch Beteiligung der lokalen Bevölkerung identifiziert werden. Investitionen in wirtschaftliche Infrastruktur auf regionaler und kommunaler Ebene erleichtern der Bevölkerung den Absatz der eigenen Waren und bieten neue Arbeitsplätze. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der lokalen Planung und der Auswahl der Stand-orte der Infrastrukturmaßnahmen stärkt das Vertrauen in politisches Handeln und in den Staat. Insbesondere junge Menschen und Frauen werden zunehmend an der Entwicklung ihrer Gemeinde beteiligt und werden von qualifiziertem Kommunenpersonal begleitet. Das Modulziel lautet: Die Gebietskörperschaften der Regionen Tahoua, Tillabéry und Agadez, die vom Programm Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt profitieren, stel-len ihrer Bevölkerung, insbesondere der Jugend, sozioökonomische Infrastrukturen sowie Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung und tragen so zu Frieden und gesellschaftlichem Zusammenhalt bei.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Projektbeschreibung: Überblick der geplanten Aktivitäten im Rahmen des Projekts Die Dezentralisierung und Kommunalentwicklung auf lokaler Ebene wird durch Investitionen in die Basis- und Wirtschaftsinfrastruktur gestärkt, die durch Beteiligung der lokalen Bevölkerung identifiziert werden. Dies sind z.B. Schulen, Gesundheitsstationen, handwerkliche Schlachthöfe, Märkte, Jugendheime, Sport- oder Kulturzentren. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der lokalen Planung und der Auswahl der Standorte der Infrastrukturmaßnahmen stärkt das Vertrauen in politisches Handeln und in den Staat. (Komponente I). Zur sozialen und wirtschaftlichen Integration von Jugendlichen werden sowohl kürzere als auch umfangreichere Berufsausbildungen angeboten. Es werden z.B. Ausbildungen für weibliche und männliche Mechaniker, Maurer, Elektriker (einschließlich der Wartung von Solaranlagen), Schneider, Restaurantfachpersonal oder Tischler) angeboten (Komponente II). Darüber hinaus sollen die begünstigten Gemeinden und Regionen ihre Kapazitäten kommunaler Bauherrrnschaft durch Schulungsmaßnahmen verbessern, die in den Aus- und Fortbildungszentren für lokale Gebietskörperschaften durchgeführt werden. (Komponente III). Zusammenfassung der USVP Das Projekt wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie B eingeordnet und kann potenziell moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben. Typische Umweltauswirkungen, die vor allem während der Bauphase von kleinen bis mittleren Infrastrukturmaßnahmen zu erwarten sind, betreffen z.B. Lärmentwicklung und Verschlechterung der Luftqualität, Verlust von Vegetationsflächen, Umweltverschmutzungen und Anfall von Abfällen. Soziale Risiken umfassen möglicherweise die nicht intendierte Verschärfung von lokalen Konflikten, die Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit der Anwohner (z.B. durch (Verkehrs)Unfälle oder sexuelle Gewalt), Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz, den Arbeitsbedingungen und der möglichen Verletzung von Arbeitnehmerrechten (z.B. unzureichende Baustellensicherheit, zu harte und zu schwere Arbeit von Minderjährigen, nicht fristgerechte Entlohnung etc.). Maßnahmen die physische Umsiedlungen erfordern würden oder signifikante ökonomische Auswirkungen auf die Betroffenen hätten (sog. "ökonomische Umsiedlungen") sollen durch die Standortwahl vorab ausgeschlossen werden. Geringfügige Landnahmen bzw. Landnutzungseinschränkungen oder aber mittelschwere negative Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen der Betroffenen (z.B. Händler und Handwerker deren Standorte, Ladengeschäfte oder Werkstätten aufgrund der Bau- und/oder Infrastrukturmaßnahmen beeinträchtigt werden oder weichen müssen) können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Obwohl sich diese Auswirkungen auf den Bereich des direkten Projektgebietes beschränken und in den meisten Fällen temporär und/oder reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren. Um die Umwelt- und Sozialrisiken zu managen wird der Projektträger verpflichtet ein Rahmenwerk für das Umwelt- und Sozialmanagement (Cadre de gestion environnementale et sociale (CGES)) zu erstellen und umzusetzen. Um zu regeln, wie Interessensgruppen und Betroffene während der Planungs- und Umsetzungsphase des jeweiligen Projekts informiert und einbezogen werden, werden Beteiligungspläne erstellt und umgesetzt. Außerdem wird ein transparenter, zugänglicher und kulturell angepasster Beschwerdemechanismus auf Projektebene für Arbeiter und andere vom Programm betroffene Personen eingeführt und umgesetzt.
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