Stärkung des Berufsbildungssystems
Die Finanzierung des Berufsbildungssystems in Benin ist derzeit unzureichend, wenig diversifiziert und nicht nachhaltig. Infolgedessen ist der Berufsbildungssektor nicht in der Lage, eine bedarfsorientierte Qualifizierung von Arbeitskräften für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft zu gewährleisten. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit der staatlichen Strukturen in Benin im Bereich der Finanzierung beruflicher Aus- und Weiterbildung zu verbessern.
Durch die Finanzierung der Pilotierung und Operationalisierung eines Finanzierungsmechanismus, welcher landesweit Maßnahmen der Berufsbildung subventioniert, wird die ADET (Agence de Développement de l'Enseignement Technique) bei der Umsetzung der nationalen Strategien unterstützt. Diese setzt mit dem Finanzierungsmechanismus und dem Ausbau von 30 Berufsbildungsinstituten zentrale Elemente der "Stratégie Nationale de l'éducation et formation technique et professionnelle" (SNEFTP) sowie des "Programme d'Actions du Gouvernement" (PAG II) um.
In der ersten Phase des Finanzierungsmechanismus wird insbesondere vulnerablen Personengruppen der Zugang zu Aus- und Weiterbildung ermöglicht, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Erwerbstätigkeit zu schaffen. Zudem werden Berufsbildungsinstitute unterstützt, die Qualität und Praxisorientierung ihres Lehrangebots zu verbessern. Langfristig wird dadurch die Wertschöpfung vor Ort gesteigert, die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt gefördert und die Wirtschaft diversifiziert.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet. Es kann potenziell leichte bis moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben. Der Finanzierungsmechanismus hat eine Sorgfaltspflicht für die finanzierten Maßnahmen. Die Ausbildungsmaßnahmen werden hauptsächlich von Berufsbildungseinrichtungen und Dienstleistern beruflicher Bildung ausgeführt. Dort sind auch die auftretenden geringen bis moderaten Umwelt- und Sozialrisiken zu adressieren. Geringe Umweltauswirkungen können sich z.B. durch den vermehrten Anfall von Abfällen oder potenziell umweltschädlichen Stoffen beim Einsatz von Geräten in der Ausbildung ergeben. Außerdem ist von einem erhöhten Ressourcenverbrauch (v.a. Strom, Wasser) in den Einrichtungen auszugehen. Es entstehen außerdem geringe bis moderate Arbeitssicherheitsrisiken für Auszubildende und Lehrkräfte in den finanzierten Ausbildungsstätten, z.B. bei der Ausbildung in der Schreinerei, im Schweißen, in der Landwirtschaft oder im Bereich Elektrizität. Gefährdungsfaktoren können dabei sein: mechanische Gefährdungen, Gefährdungen durch Arbeit mit Elektrizität, Gefahrstoffe (Stäube, Rauche, Aerosole), sowie physikalische Gefährdungen wie Lärm, thermische Einwirkungen oder auch Gefährdungen durch ergonomische Mängel. Zumindest geringfügige Sozialrisiken können in der geschlechtsbezogenen Diskriminierung oder der Diskriminierung von vulnerablen Gruppen liegen. Die zuvor genannten Auswirkungen erfordern eine Minderung. Gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie wird der Projektträger daher dazu verpflichtet, einen Rahmenplan zum Management von Umwelt- und Sozialrisiken zu erstellen und umzusetzen. Hierin werden Prozesse, Verfahren und Verantwortlichkeiten festgelegt sowie Muster und Entwürfe von Leitlinien, Handreichungen, Verhaltensregeln erarbeitet. Außerdem wird ein Beschwerdemechanismus sowohl auf Ebene der Umsetzungseinheit also auch in den verschiedenen teilnehmenden Ausbildungseinrichtungen eingeführt. Der Projektträger muss sicherstellen, dass Umwelt- und Sozialanforderungen in den teilnehmenden Einrichtungen umgesetzt werden und regelmäßig über deren Einhaltung an die KfW berichten. Er wird dabei von einem Umwelt- und Sozialexperten unterstützt.
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