Stärkung der UKR Kommunalverwaltungen I (ÖP)

Die Ukraine ist unmittelbar durch die Coronakrise und den damit verbundenen Auswirkungen betroffen. Steigende Arbeitslosigkeit, Lohneinbußen und der mit der Heimkehr von Ukrainern einhergehende Wegfall von Zahlungen aus dem Ausland stellengroße Herausforderungen für die ukrainischen Kommunen dar. Ziel des Moduls ist daher die Stärkung der ukrainischen Kommunalverwaltungen. Wesentliche Maßnahmen zur Zielerreichung sind die Rehabilitierung und der Neubau von kommunaler Infrastruktur im Rahmen von Mikroprojekten. Es wird im Rahmen des Ankerstädteprinzips vorgegangen, bei welchem auf Partnerstädte gesetzt wird, welche Erfahrungen in den FZ-Verfahren der KfW haben. Von diesen ausgehend wird das Einsatzgebiet des Moduls auf die umliegenden Kommunen ausgeweitet. Das Modul ist ein Eilvorhaben gemäß Tz. 4.7 der FZ/TZ-Leitlinien.
Zielgruppe ist die Bevölkerung der zum Zuge kommenden Kommunen, deren kommunale Energieversorger und im speziellen die im Rahmen des Projektes beschäftigten Ukrainer.

Mit Beginn des russischen Einmarschs in die Ukraine am 24. Februar 2022 haben sich die Bedarfe des Vorhabens verschoben. Statt wie im MV dargestellt, sollen nicht mehrere Projektstädte sondern nur noch eine Ankerstadt, namentlich Chernivtsi, im Westen der Ukraine ausgewählt werden. Dadurch können dringend notwendige Reparaturarbeiten an der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Chernivtsi, dessen Bevölkerung sich aufgrund des Zustroms an Binnenvertriebenen verdoppelt hat, geleistet werden.
Basierend auf dem konkreten Bedarf und Möglichkeiten vor Ort sollen anstelle der ursprünglich geplanten Mikroprojekte Rehabilitierungsarbeiten im Bereich der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung finanziert werden. Träger des Vorhabens ist der kommunale Wasserversorger, Chernivtsi Vodokanal (CVK), ein langjähriger Partner der FZ.
Das Projekt wird mit Hilfe eines qualifizierten internationalen Durchführungsconsultants umgesetzt, der ebenfalls aus den Zuschussmitteln finanziert wird.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie (2022) in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" (moderates Risiko) eingestuft. Es könnten potenzielle negative Auswirkungen und Risiken auf Umwelt- und soziale Belange von dem Vorhaben ausgehen, die in der Regel reversibel und lokal begrenzt sind und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen gemindert werden können. Für das Vorhaben wurde eine vollständige Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie (Environmental and Social Impact Assessment - ESIA) inkl. Umwelt- und Sozialmanagementplan (Environmental and Social Management Plan - ESMP) sowie Stakeholder Engagement Plan (SEP) erstellt. Typische potenzielle Umwelt- und Sozialauswirkungen, die während der Bauphase des Vorhabens zu erwarten sind, betreffen z.B. die Lärmentwicklung und Verschlechterung der Luftqualität, Umweltverschmutzungen (z.B. Wasserressourcen), Anfall von Abfällen, Vegetationsbeseitigung usw. Potentielle soziale Auswirkungen umfassen die Gesundheit und Sicherheit der Anwohnenden, erhöhter Verkehr, potenzielle Auswirkungen auf Kulturgüter sowie vorübergehende Zugangsbeschränkungen und vorübergehende Einkommensverluste während der Bauarbeiten. Darüber hinaus, und angesichts der Bauarbeiten sind Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen zu erwarten. Durch die Projektaktivitäten ist kein permanenter Landerwerb oder physische Umsiedlung als direkte Auswirkung des Vorhabens zu erwarten. Dennoch wurde ein Land Acquisition and Resettlement Framework (LARF) gemäß der Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank erstellt. Deren Anforderungen werden während des gesamten Projektzyklus für alle Themen im Zusammenhang mit Landfragen umgesetzt. Obwohl diese Auswirkungen lokal beschränkt und in den meisten Fällen reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren. Diese werden mit Hilfe standortspezifischer Umwelt- und Sozialmanagementpläne (ESMP) umgesetzt und überwacht. Sie beinhalten über die Minderungsmaßnahmen während der Bauarbeiten hinaus auch die Einbeziehung von Interessengruppen (SEP) und die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeitskräfte und andere vom Vorhaben betroffene oder interessierte Menschen sowie Vorgaben für die Ausarbeitung und Umsetzung spezifischer ESMPs (z.B. zum Schutz der Biodiversität, Verkehrsmanagement, Abfallmanagement, Landerwerb und Umsiedlung usw.). Diese Umwelt- und Sozialanforderungen wurden in Form eines Environmental and Social Commitment Plans (ESCP) in die vertragliche Vereinbarung mit dem Projektträger aufgenommen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen während der Umsetzung des Vorhabens und der ESCP-Anforderungen liegt beim Projektträger und dem/den Bauunternehmen.

Land / Region / Institution Ukraine
Nummer 36871
Schwerpunkt Demokratie
Sektor 14020 - Wasser-, Sanitärver. und Abwassermanagement
USV-Kategorie B
Finanzierungsinstrument Zuschuss / Darlehen aus Haushaltsmitteln
Weitere Geber -
Deutscher Finanzierungsbeitrag 16,4 Mio. EUR
Status aktiv
Auftraggeber BMZ
Projektpartner MUNICIPAL ENTERPRISE CHERNIVTSIVODOKANAL (CVK)
Zuständige Abteilung Europa und Kaukasus

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