Soziale Sicherung für Mütter und Kinder (1000 Tage-Programm) im Kontext von COVID 19, Phase II
Das Vorhaben ist die zweite Phase des Vorhabens "Soziale Sicherung für Mütter und Kinder (1.000 Tage Programm) im Kontext von COVID-19". Wie das Vorgängervorhaben zahlt es Cash Transfers an schwangere Frauen und Mütter von Kleinkindern unter zwei Jahren im Sudan aus, um diese besonders vulnerable Gruppe während der COVID-19-Pandemie zu unterstützen und zur Ernährungssicherung und gesunden Entwicklung der Kinder beizutragen. Die Transferzahlungen werden durch ernährungsrelevante Sensibilisierungsmaßnahmen ergänzt. Durch die Transferzahlungen kann die Resilienz der Frauen während der COVID-19-Pandemie gestärkt werden und eine körperliche und kognitive Unterentwicklung der Kinder durch Mangelernährung vermieden werden. Daneben soll die Kinder- und Säuglingssterblichkeit gesenkt werden.
Zielgruppe des Programms sind die gleichen 50.000 Frauen mit 50.000 Kleinkindern im Sudan, die schon über die erste Phase des Vorhabens unterstützt wurden. Die zusätzliche Finanzierung ermöglicht Transferzahlungen über die vollen ersten 1.000 Lebenstage der Kleinkinder. Darüber hinaus soll das in der ersten Phase entwickelte Managementinformationssystem zur Verbesserung der Registrierungs-, Zahlungs- und Monitoringprozesse in die etablierte Systemarchitektur der Behörden integriert werden und damit das im Aufbau befindliche staatlichen sozialen Sicherungsnetz gestärkt werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Gemäß KfW Nachhaltigkeitsrichtlinie wurde das Vorhaben Soziale Sicherung für Mütter und Kinder (1000 Tage Programm) im Kontext von COVID-19 im Sudan in die USVP Kategorie B (moderates Risiko) eingestuft. Da es sich in erster Linie um Transferzahlungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Unterstützung der Grundsicherung von schwangeren Frauen, Müttern und Kleinkindern handelt, sind in dem Vorhaben keine wesentlichen Eingriffe in das Ökosystem zu erwarten. Potenziell geringe bis moderate negative Sozialauswirkungen in den Bereichen Arbeitssicherheit können jedoch aufgrund aktuell von der COVID-19-Pandemie ausgehender Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde werden zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erforderlich sein und im Hinblick auf die aktuellen Gesundheitsrisiken und unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung Maßnahmen entsprechend der Environmental and Social Standards (ESS) 2 & 4 der Weltbank getroffen. Außerdem wird ein Beschwerdemechanismus eingeführt. Grundsätzlich werden zur Vermeidung der beschriebenen Risiken die nationale Umwelt- und Sozialgesetzgebung eingehalten, sowie den Nachhaltigkeitsrichtlinien der KfW Entwicklungsbank Folge geleistet. Dies wird über regelmäßige Berichterstattung und Fortschrittskontrollen durch die KfW nachgehalten.
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