Soziale Absicherung von absolut Armen (insb. AIDS Waisen) II
Ziel des Vorhabens "Soziale Absicherung von absolut Armen II" ist, Haushalte der sieben Distrikte, die den Kriterien "ultra poor" und "labour constrained" entsprechen und zu den ärmsten 10% der Haushalte gehören, mittels regelmäßiger Geldtransferleistungen aus der absoluten Armut zu verhelfen. Das Vorhaben ist eine konzeptionelle Fortführung des FZ-Vorhabens "Soziale Absicherung von absolut Armen" (BMZ Nr. 2009 67 398) und stellt somit Phase 2 dar. Mit den zur Verfügung stehenden FZ-Mitteln von EUR 24 Mio. aus Phase 1 (EUR 13. Mio.) und Phase 2 (EUR 11 Mio.) konnten etwa 65.000 bedürftige Haushalte bis Ende 2016 in sieben Distrikten (Machinga, Mangochi, Mchinji, Salima, Likoma, Chitipa, Phalombe) unterstützt werden. Das Vorhaben ist in die folgenden drei Komponenten unterteilt: (1) eine Investitionskomponente zur Fortzahlung der Transferleistungen und der damit verbundenen operativen Kosten sowie Investitionen in den Aufbau von Verwaltungsstrukturen zur Abwicklung des Programms, (2) eine technische Komponente zur Unterstützung des Trägerministeriums (MGCSW) insbesondere beim Aufbau eines Management Informationssystems und adäquater Auszahlungsstrukturen, (3) eine Monitoring & Evaluierungs-Komponente zur Überprüfung der Projektumsetzung und zur Durchführung einer externen Evaluierung.
Dieser innovative Ansatz steht in Einklang mit nationalen Bestrebungen zur Armutsbekämpfung. Er unterstützt die bedürftigste Bevölkerungsgruppe Malawis und eröffnet ihr dank eines regelmäßigen Einkommens bessere Überlebensperspektiven. Mit der zusätzlichen zielgerichteten Unterstützung der Schulbildung der Kinder, die ca. 70% der Zielgruppe ausmachen, leistet dieses Vorhaben im Bereich der sozialen Sicherung, neben der erfolgreichen Armutsbekämpfung, einen Beitrag zur Stärkung des Humankapitals und somit zur nachhaltigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes.
"Ultra poor": Haushalte, die durchschnittlich von einer Mahlzeit am Tag leben und ca. 0,18 USD pro Kopf/Tag zur Verfügung haben. "Labour constrained": Haushalte, die keine arbeitsfähige Person zwischen 19-64 Jahren beinhalten bzw. eine arbeitsfähige Person mit mind. drei von ihr abhängigen Angehörigen (Kinder unter 19 Jahren oder Personen über 64 Jahren, die nur eingeschränkt arbeitsfähig sind).
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