Sicherung afrikanischer Ernährungssysteme durch Opportunity Crops (SAFECROP)
Kernproblem: Die agrargenetische Vielfalt von "ungenutzten" oder "vernachlässigten" Kulturpflanzenarten, sogenannten Opportunity Crops, ist bedroht. In vielen Fällen haben diese Pflanzenarten jedoch das Potenzial, aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften wie Dürre- oder Schädlingsresistenz oder ihres hohen Nährstoffgehalts einen Beitrag zur Klimawandelresilienz oder Ernährungssicherung beizutragen. Da sie jedoch noch nicht die notwendige Beachtung erhalten, beschleunigt sich ohne schnelles Handeln der Rückgang ihrer Diversität und die Ernährungssicherheit reduziert sich. Die Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der Saatgutbanken spielt hierbei eine entscheidende Rolle.
Modulziel: Der Erhalt und die Nutzung der agrargenetischen Vielfalt von Opportunity Crops ist in nationalen und regionalen afrikanischen Saatgutbanken nachhaltig gesichert.
Wesentliche Outputs:
- Der Betrieb von nationalen und regionalen afri-kanischen Saatgutbanken ist langfristig finanziert.
- Die langfristige Konservierung von Opportunity Crops in nationalen und regionalen in Afrika ist gesichert.
- Die Nutzung von Opportunity Crops wird langfristig gefördert.
Zielgruppe: Nationale und regionale afrikanische Genbanken und ihre jeweiligen Nutzer (Forscher, Züchter, Kleinbauern) im engeren Sinne. Frauen werden besonders profitieren, da sie häufig Opportunity Crops anbauen. Zielgruppe im weiteren Sinne ist die gesamte, v.a. ärmere und ländliche Bevölkerung in den Partnerländern.
Land / Region / Ort: Das Vorhaben wird nationale und regionale afrikanische Saatgutdatenbanken unterstützen, die den Erhalt und die Nutzung von Opportunity Crops fördern. Aktuell sind die nationalen Genbanken in Ruanda, Uganda und Tansania vorgesehen, sowie die regionale Saatgutbank "SADC Plant Genetic Resources Center"
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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