Sektorprogramm Gesundheit VI (Investition)
Programmziel / strategischer Bezugsrahmen: Der Zugang aller Bevölkerungsgruppen und Geschlechter insbesondere im ländlichen Raum zu grundlegenden, an internati-onalen Standards orientierten und nachhaltig finanzierten Ge-sundheitsdienstleistungen ist verbessert.
Kernproblem: Unzureichende Qualität der Basisgesundheitsversorgung.
Modulziel: Verbesserung der Qualität der Basisgesundheitsversorgung.
Beitrag zur nationalen Umsetzung der Agenda 2030: Das Vorhaben ist in das State Program on Health Development (SPHD) 2019 - 2030 eingebettet, das wiederum den Beitrag des Gesundheitssektors zur nationalen Umsetzung der Agenda 2030 definiert.
Zielgruppe: Gesamte Bevölkerung des Landes.
Empfänger/Projektträger: Republik Kirgistan, vertreten durch das Finanzministerium / Gesundheitsministerium der Republik Kirgistan.
Wesentliche Outputs: Policy-basierte Auszahlung der Investitionsmittel nach Erreichen vereinbarter Disbursement-Linked Indicators (DLIs) im Rahmen eines Program for Results (PforR), Beratungsmaßnahmen zur Unterstützung des Trägers bei der Umsetzung der dafür notwendigen Schritte.
Vereinbarte Kooperationen mit anderen (deutschen öffentlichen Auftrag-) Gebern: Kofinanzierung mit Weltbank & Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, komplementäre Beratungsleistungen der GIZ zur Verbesserung der Leistungsqualität im Bereich Perinatalgesundheit auf Ebene der Basisgesundheitsversorgung.
Konkretisierung des FZ-Instruments einschließl. Begleitmaßnahmen: FZ-Zuschuss zu Investitions- und - im Rahmen einer Begleitmaßnahme - damit in Verbindung stehenden Beratungskosten.
Gesamtkosten und vorgeschlagener FZ-Beitrag: Gesamtkosten EUR 33,2 Mio.; FZ-Beitrag EUR 10,0 Mio. (Inv. EUR 9,0 Mio., BM EUR 1,0 Mio.), Kofinanzierung EUR 23,2 Mio.
Voraussichtlicher Durchführungszeitraum: 2020 - 2025.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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