Rettungsschirm für Biodiversität in Tansania
Tansania verfügt über vielfältige terrestrische und marine Ökosysteme. 38 Prozent der Staatsfläche sind als Schutzgebiete ausgewiesen. Dazu gehören der Serengeti-Nationalpark (SNP), der Nyerere-Nationalpark (NNP) sowie das Selous Wildschutzgebiet (SGR). Diese Schutzgebiete bilden eines der größten und bedeutendsten Schutzgebietssysteme weltweit, das für den Erhalt globaler Biodiversität, das Klima und große Wildtierpopulationen von hoher Bedeutung ist.
Durch den Einbruch des Tourismus infolge der COVID-19-Pandemie sind wichtige Schutzgebietstätigkeiten eingestellt worden, während der Nutzungsdruck auf die Schutzgebiete zunahm. Ziel des Vorhabens ist, entscheidende Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz, zum Schutzgebietsbetrieb sowie zum nachhaltigen Management natürlicher Ressourcen in den Schutzgebieten SNP, NNP und SGR trotz der Krise aufrechtzuerhalten. Zugleich soll das Projekt durch eine Green-Recovery-Komponente die Schutzgebiete nachhaltiger und widerstandsfähiger machen.
Das Vorhaben ergänzt die bisherigen Projekte "Nachhaltige Entwicklung des Serengeti-Ökosystems", "Nachhaltiges Management des Selous-Wildschutzgebietes" sowie "Nachhaltige Entwicklung von Schutzgebieten I". Wesentliche Maßnahmen sind die Finanzierung laufender Kosten, die Beschaffung von Ausrüstung, die Entwicklung nachhaltiger Tourismuspläne und die Durchführung partizipativer Landnutzungsplanung in den Gemeinden der angrenzenden Gebiete.
Das Projektträger ist Tanzania National Parks (TANAPA) und die Tanzania Wildlife Management Authority (TAWA) in Zusammenarbeit mit der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF). Zielgruppe sind die Bewohner ausgewählter Anrainerdistrikte der Schutzgebiete. Die Finanzierung erfolgt durch eine Erstzusage von 20 Millionen Euro sowie eine Aufstockung um 15 Millionen Euro.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben soll zur Aufrechterhaltung von entscheidenden Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz, zum Schutzgebietsbetrieb und dem nachhaltigen Management natürlicher Ressourcen im Serengeti Nationalpark, dem Nyerere Nationalpark sowie dem Selous Wildschutzgebiet im Zuge der Einnahmeeinbrüche durch die COVID-19-Krise beitragen. Gleichzeitig soll es im Rahmen einer Green Recovery Komponente einen Beitrag dazu leisten, dass die Schutzgebiete aus der Krise nachhaltiger und resilienter hervorgehen. Das Vorhaben wurde Umwelt- und Sozialauswirkungen der USVP Kategorie "B+" zugeordnet. Die zu finanzierenden Maßnahmen sind im Wesentlichen die Fortführungen von Aktivitäten an einem bestehenden Standort, daher ist davon auszugehen, dass negative Auswirkungen oder Risiken in der Regel temporär sind und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen minderbar sind. Es wurde eine vertiefte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die relevanten Ergebnisse sind in den vorhandenen Unterlagen ESMF, ESCP zusammengefasst. Das ESMF wurde für die bereits im Jahr 2018 für die laufenden FZ-Vorhaben fertiggestellt, der ESCP greift wesentliche Punkte des ESMF auf und ergänzt sie durch Themen, die in der Zwischenzeit an Bedeutung gewonnen haben, u.a. dem Umgang mit Sicherheitspersonal und Maßnahmen zur Strafverfolgung. Die Studien wurden zur Zufriedenheit der KfW erstellt. Alle relevanten nationalen Genehmigungen sind der KfW vom Träger vorzulegen. Umweltstudien und -genehmigungen sind der KfW zur Prüfung vorzulegen. Basierend auf den bisherigen Erkenntnissen sind die Projektaktivitäten mit moderaten Umwelt- und Sozialwirkungen verbunden. Ein Umwelt- und Sozialmanagementplan, der die überschaubaren Auswirkungen adressiert, ist umzusetzen und die Umsetzung zu überwachen. Die positiven Umweltwirkungen des Projektes werden nur erreicht, wenn das Projekt auch fachlich einwandfrei geführt wird, was durch Begleitmaßnahmen sichergestellt werden soll, wie sie im ESCP definiert sind. Der Erfolg und die Umsetzung erforderlicher Gegenmaßnahmen werden durch ein entsprechendes Monitoring der Einzelmaßnahmen sichergestellt. Eventuell können aus den Monitoring-Ergebnissen weitere betriebliche Anpassungserfordernisse abgeleitet werden. Verantwortlich für die Durchführung und Überwachung der Maßnahmen zur Mitigierung ist die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF) gemeinsam mit den staatlichen Institutionen- TANAPA und TAWA. Die genaue Aufteilung der Verantwortlichkeiten wird im ESCP sowie in der Besonderen Vereinbarung beschrieben. Die ZGF ist bereits in den zu fördernden Schutzgebieten aktiv und verfügt über geeignete Strukturen, um das Projekt sinnvoll zu steuern. Gleichzeitig wird das Projekt in enger Partnerschaft mit TANAPA und TAWA durchgeführt werden. Diese arbeiten die zu finanzierenden Maßnahmen aus. Es soll jeweils eine BV mit TANAPA (für Serengeti NP und Nyerere NP) und mit TAWA (für Selous GR) geschlossen werden. In den vorhergehenden und noch laufenden Projekten in den gleichen Schutzgebieten wurden die Projektbeteiligten (stakeholder) einschließlich der potenziell von der Maßnahme betroffenen Anrainerbevölkerung identifiziert. Diese waren an der der Entwicklung eines ESMF beteiligt. Sollte sich im weiteren Projektverlauf wider Erwarten die Notwendigkeit eines zusätzlichen Landerwerbs ergeben, so wäre in diesem Fall ein entsprechender Landerwerbs- oder gar ein Umsiedlungsplan, zu entwickeln. Projektbezogen müssen Environmental and Social Impact Assessments durchgeführt werden, sofern dies nach tansanischem Recht erforderlich ist. Andernfalls gelten die Anforderungen des ESMF. ZGF, TANAPA und TAWA werden vertraglich verpflichtet, die volle Verantwortung für die Umsetzung dieser Pläne gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern, den Auftragnehmern, Subunternehmern und Lieferanten zu übernehmen und jeweils vertraglich bindend zu vereinbaren, um Arbeitsunfälle zu verhüten und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
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