"Resilienzstärkung für lokale Entwicklung" Phase II
Seit 2019 ist der Libanon von mehreren Krisen betroffen, darunter die Staatsfinanzkrise, die COVID-19-Pandemie und die Explosion im Hafen von Beirut. Die Eskalation des Konflikts zwischen Israel und der Hisbollah 2024 führte zu Binnenflucht und verschärfte den wirtschaftlichen Zusammenbruch, der zu einem Einbruch des BIP, steigender Armut, Einkommensverlusten und eingeschränktem Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen führte. Ziel des Vorhabens ist es, die Resilienz von Menschen und lokalen Strukturen in Gemeinden des Libanon zu stärken, indem nachhaltige Entwicklungsansätze auf lokaler Ebene gefördert werden. Zur Erreichung des Projektziels werden Maßnahmen zur Verbesserung der lokalen
Governance (Komponente 1), zur Förderung von Infrastruktur, die die wirtschaftliche Aktivität unterstützt (Komponente 2), sowie zur Stärkung der institutionellen Vertreter des Zentralstaats auf lokaler Ebene finanziert (Komponente 3). Die Zielgruppe umfasst die EinwohnerInnen der Partnergemeinden, insbesondere die dort lebenden vulnerablen Menschen, welche sowohl direkt als auch indirekt von den Projektmaßnahmen profitieren. Es handelt sich um die zweite Phase des Vorhabens. Eine erste war bereits in 2024 finanziert worden. Empfänger und Projektträger ist UNDP.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Dieses Vorhaben wird hinsichtlich der Umwelt- und Sozialverträglichkeit n in die Risikokategorie B eingestuft. Das bedeutet, dass potenzielle negative Auswirkungen überschaubar, in der Regel auf den spezifischen Standort der jeweiligen Einzelmaßnahme begrenzt und durch relativ einfache Gegenmaßnahmen zu mindern sind. Eine im Rahmen der Entwicklung von Standard Operating Procedures (SOPs) zwischen der KfW und UNDP durchgeführte Gap Analyse hat ergeben, dass die von UNDP angewendeten Umwelt- und Sozialstandards mit denen der KfW vergleichbar sind. UNDP verpflichtet sich im Rahmen des Finanzierungsvertrages gegenüber der KfW, die Standards durchgehend anzuwenden. Da die konkreten Baumaßnahmen zu Beginn des Vorhabens noch nicht feststehen, ist für die Einzelprojekte in den Partnergemeinden seitens UNDP ein standortspezifisches Risikoassessment durchzuführen. Dies entspricht der Umweltgesetzgebung 444/2002 sowie Dekret 8633/2012 des libanesischen Umweltministeriums (Ministry of Environment - MoE). Das Ergebnis dieser Bewertung ist Teil der Information, die der KfW zur Freigabe der einzelnen Maßnahmen vorgelegt werden. Abhängig von dem Ergebnis des screenings muss für die entsprechende Einzelmaßnahme ein Environmental Impact Assessment (EIA) oder eine Initial Environmental Examination (lEE) durchgeführt werden. Sobald feststeht, ob ein EIA oder ein lEE notwendig ist, beauftragt UNDP ein darauf spezialisiertes und von dem Umweltministerium präqualifiziertes Consultingunternehmen mit der Durchführung des EIA/ lEE. Zur besseren Koordinierung mit dem MoE sowie der Qualitätssicherung im oben beschriebenen Prozess hat UNDP einen USVP-Spezialisten (für alle KfW-finanzierten Vorhaben) engagiert. Während diese Maßnahmen den Umgang mit möglichen Umweltrisiken regeln, adressieren die UNDP General Conditions of Contract for Civil Works soziale/ arbeitsrechtliche Risiken, die bei der Umsetzung von Bauprojekten entstehen können. Hier werden Standards für decent work gesetzt und explizite Regeln aufgestellt, um die Ausbeutung von Kindern zu verhindern. Das Nachhalten dieser Standards und Regeln wird täglich durch die Bauaufsicht seitens der UNDP IngenieurInnen gewährleistet. Ein Verstoß gegen die General Conditions kann Strafzahlungen bis hin zu einer Beendigung der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bauunternehmen nach sich ziehen. Alle projektbezogenen USVP Unterlagen werden auf Anfrage von UNDP mit der KfW geteilt. Im Fall von besonders umwelt- und sozialrelevanten Vorkommnissen wird UNDP die KfW umgehend informieren. Das Projekt nutzt den schon bestehenden Beschwerdemechanismus und es gibt bereits ein Stakeholderengagement.
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