Reproduktive- und Familiengesundheit II
Das Programm Förderung der reproduktiven und Familiengesundheit in Guinea knüpft an das langjährige Engagement der FZ im Sektor an. Die Ausbreitung der Ebola-Epidemie in Guinea hat die Schwächen des guineischen Gesundheitswesens offengelegt und weiter verschärft. Zu dessen Kernproblemen zählen ein desolater Zustand der Infrastruktur, eine chronische Unterfinanzierung v.a. der peripheren Gesundheitseinrichtungen, sowie ein Mangel an qualifiziertem Personal. Dies äußert sich in einem schlechten Gesundheitszustand der Bevölkerung, insbesondere im Bereich der reproduktiven Gesundheit.
Ziel des Vorhabens ist es, das Angebot an und die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Dienstleistungen der reproduktiven Gesundheit in den Programmregionen zu erhöhen und damit die Gesundheit von Müttern und Neugeborenen in den Programmregionen zu verbessern. Zielgruppe des Vorhabens ist die guineische Bevölkerung in den Programmregionen mit Fokus auf Frauen im gebärfähigen Alter und Neugeborenen.
Das Programm besteht aus drei Komponenten: der Rehabilitierung, Erweiterung und Ausstattung von peripheren Gesundheitseinrichtungen (Infrastrukturkomponente, Komponente 1); einem leistungsbasierten Finanzierungsmechanismus für die Erstattung von Dienstleistungen der reproduktiven Gesundheit (Erstattungsfonds, Komponente 2); gezielten Sensibilisierungs- und Kommunikationsmaßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Dienstleistungen der reproduktiven Gesundheit (Komponente 3).
Aus der vorliegenden Phase II des Vorhabens sollen in den bestehenden Projektregionen Kindia und Boké hauptsächlich Komponente 1 (Infrastruktur und Ausstattung) unter Berücksichtigung zusätzlicher Standorte sowie die Fortführung der Maßnahmen von Komponente 3 (Sensibilisierung und Kommunikation) finanziert werden. Komponente II wird nicht weitergeführt.
Es steht für diese Phase II ein Finanzierungsvolumen von 15 Mio. EUR zur Verfügung und die Umsetzung dieser Phase ist auf vier Jahre angesetzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Bei der Durchführung des Vorhabens ist mit geringen bis moderaten Umwelt- und Sozialrisiken aus Bau- und Sanierungsarbeiten sowie dem Betrieb der Gesundheitseinrichtungen zu rechnen. Gemäß KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie wird das Vorhaben daher in die Risikokategorie "B" eingestuft. Typische Umweltauswirkungen, die während der Bauphase an den jeweiligen Sub-Projekten (Bau- und Ausstattungsaktivitäten an den jeweiligen Gesundheitseinrichtungen) zu erwarten sind, betreffen z.B. Lärmentwicklung und temporäre Verschlechterung der Luftqualität, Umweltverschmutzungen und Anfall von Abfällen. Soziale Auswirkungen umfassen die Gesundheit und Sicherheit der Anwohner, sowie negative Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz und den Arbeitsbedingungen auf Baustellen. Während der Betriebsphase besteht ein Risiko für Menschen und Umwelt, sofern die medizinischen Abfälle und Abwässer der Einrichtungen nicht angemessen entsorgt werden. Obwohl sich die genannten Auswirkungen auf den Bereich des direkten Projektgebietes beschränken und in den meisten Fällen reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren. Eine umfassende Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie ist für das Projekt gem. nationaler Gesetzgebung nach jetzigem Planungsstand der Maßnahmen nicht erforderlich und auch für die KfW ist diese Studie für die Prüfung nicht erforderlich. Es werden aber die folgenden Punkte vom Projektträger gefordert: (I) Erfassen der typischen Auswirkungen und Risiken von Umwelt, Sozialem, Gesundheit und Sicherheit, die im Rahmen der jeweiligen Bau- und Betriebsaktivitäten potenziell entstehen könnten, und (II) Umsetzen von geeigneten Minderungs-, Überwachungs- und institutionellen Maßnahmen zur Begrenzung nachteiliger Umwelt- und Sozialauswirkungen auf ein akzeptables Maß und zur sorgfältigen Bewältigung der verbleibenden Auswirkungen während der gesamten Projektlaufzeit. Hierfür verlangt die KfW, dass der Projektträger über (sub-)projektspezifische Umwelt- und Sozialmanagementpläne verfügt und sicherstellt, dass die entsprechenden Anforderungen umgesetzt werden. Der jeweilige Umwelt- und Sozialmanagementplan muss geeignete Maßnahmen zur Einbeziehung der Öffentlichkeit und vom Projekt Betroffene umfassen. Dies beinhaltet auch die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeiter*innen und andere vom Projekt betroffene oder interessierte Menschen. Im Falle einer (geringfügigen) Landnahme für die Projektinfrastruktur, müsste ein Landerwerbs- und Kompensationsplan entwickelt werden, wovon nach jetzigem Planungsstand jedoch nicht auszugehen. Alle Maßnahmenpläne müssen zur Zufriedenheit der KfW erstellt werden.
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