Reintegrations- und Wiederaufbauprogramm - Ebola Support Programm
Das "Ebola Support Programme" reagiert auf eine Notsituation, die durch die beispiellose Verbreitung der Ebola-Epidemie in Liberia und den Nachbarstaaten Guinea und Sierra Leone entstanden ist und ergänzt die vierte Phase des Reintegrations- und Wiederaufbauprogramms (RRP). Die Umsetzung von Eindämmungs- und Bewältigungsstrategien für den Umgang mit der Epidemie bildet das FZ-Modulziel. Damit soll ein Beitrag zum Oberziel der Phase IV von RRP, d.h. zur Konsolidierung des Friedensprozesses und zum sozioökonomischen Wieder-aufbau im Südosten Liberias, geleistet werden. Der Fokus des Vorhabens wird in den bisherigen Programmgebieten von RRP im Südosten des Landes liegen. Je nach Bedarf können jedoch auch Maßnahmen in anderen Landesteilen, insbesondere in der besonders stark von der Epidemie betroffenen Hauptstadt Monrovia, durchgeführt werden. Das Projekt knüpft an die bewährte Durchführungsstruktur von RRP an. Dementsprechend soll für die Durchführung wiederum die Deutschen Welthungerhilfe eingeschaltet werden, die ggf. von weiteren NROen unterstützt wird. In enger Abstimmung mit dem existierenden Programm wird ein ergänzender Projektansatz entwickelt, der auf die besonderen Bedarfe im Kontext der Ebola-Epidemie eingeht. Dazu zählen neben Sofortmaßnahmen wie bspw. Auf-klärungskampagnen und der Verteilung von Sanitärmaterialien, die bereits seit April 2014 unter RRP III finanziert wurden, auch Hilfsmaßnahmen zur Stabilisierung des Lebens der Bürger nach Beendigung der Epidemie, insbesondere im Bereich Ernährungssicherung sowie im Schul- und Gesundheitswesen, Das Vorhaben ist als offenes Programm gestaltet. Zur Finanzierung sind in der ersten Phase 5,0 Mio. EUR als FZ-Zuschuss vorgesehen. Aufgrund des höheren Finanzierungsbedarfs werden zudem weitere 7,0 Mio. EUR für eine mögliche zweite Phase geprüft (Vorratsprüfung).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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