Regionalprogramm für Palästina-Flüchtlinge in der Nahost-Region (REPAC XIV)
Von rund 5,9 Mio. registrierten Palästina-Flüchtlingen leben rund ein Drittel in den Flüchtlingslagern, die nach 1948 bzw. 1967 in Jordanien, Syrien, dem Libanon und in den Palästinensischen Gebieten entstanden sind. Während eine politische Lösung nicht in Sicht ist, sind die Lebensbedingungen in fast allen Lagern von Überbevölkerung, Armut, Hoffnungslosigkeit und mangelhaften sanitären und hygienischen Verhältnissen geprägt.
Modulziel des Regionalprogramms ist der verbesserte Zugang zu und die nachfrageorientierte Bereitstellung von sozialer und wirtschaftlicher Infrastruktur für die Bevölkerung in und um palästinensische Flüchtlingslager im Nahen Osten. Dies soll zu einer sichtbaren Verbesserung der Lebensbedingungen und nachhaltigeren Gestaltung der Grundversorgung der durch die anhaltenden Krisen betroffenen Bevölkerung führen und damit einen Beitrag zu Friedenssicherung und Stabilität in der Region leisten.
Die FZ-Maßnahme ist als offenes Programm ausgestaltet und beinhaltet zwei Projektkomponenten: Projektkomponente A umfasst Maßnahmen der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur, die über einen partizipativen Ansatz (Camp Improvement Plans, CIP) in ausgewählten Flüchtlingslagern von UNRWA konzipiert und umgesetzt werden. Projektkomponente B umfasst ebenfalls investive Maßnahmen im Bereich der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur, die ohne Vorschaltung eines partizipativen Prozesses durch UNRWA umgesetzt werden können. Die Phase XIV des Vorhabens umfasst den Bau eines Gesundheitszentrums und Camp Services Office/Environmental Sanitation Office im Nur Shams Camp und den Bau einer Mädchenschule im Jenin Camp im Westjordanland (Komponente B) sowie Infrastrukturverbesserungen (Schulbau und Shelter) im Marka Camp in Jordanien (Komponente A).
Zielgruppe des Vorhabens sind Palästinensische Flüchtlinge im Nahen Osten; Umsetzungspartner das UN Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das FZ-Vorhaben wird insgesamt als Kategorie B eingeordnet. Die Umwelt- und Sozialrisiken des Vorhabens betreffen in der Bauphase die Bereiche Arbeitssicherheit der Arbeiter, Management der Baustelle, sowie die Sicherheit und Gesundheit von Anwohnern. Die Risiken sind überschaubar und moderat und sind mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen vermeid-, minder- bzw. bewältigbar. Arbeiten an Asbeststrukturen und elektrische Arbeiten sollten nur von spezialisierten Arbeitern durchgeführt werden. In maßnahmenspezifischen Umwelt- und Sozialmanagementplänen werden die Risiken der Bau- und Betriebsphase adressiert. Den Rahmen für die Maßnahmenpläne bilden die zwischen KfW und UNRWA etablierten und vertraglich geregelten Standards und Verfahren für den Umgang mit Umwelt- und Sozialrisiken, welche auch die Anforderungen an Überwachung der Umsetzung der Pläne sowie die Berichterstattung vorgibt. Ein zusätzliches Monitoring erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Fortschrittskontrollen durch die KfW. Für das Vorhaben steht ein transparenter, für die Öffentlichkeit und die vom Projekt betroffene Bevölkerung sowie für Projektpersonal zugänglicher Beschwerdemechanismus zur Verfügung.
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