Regionales Ausbildungszentrum für Gesundheitslogistiker, Phase II
Zur Entfaltung des Entwicklungspotentials der Ostafrikanischen Gemeinschaft (East African Community, EAC) ist eine Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung von großer Bedeutung, wofür leistungsfähige Gesundheitssysteme erforderlich sind. Derzeit herrscht in der EAC ein akuter Mangel an einer ausreichenden Anzahl gut ausgebildeter Fachkräfte auf nationaler und regionaler Ebene der Gesundheitssysteme, sowie auf Ebene der Distrikte und Gesundheitseinrichtungen, die die Versorgungsketten der Gesundheitseinrichtungen adäquat managen können. Die EAC hat daher 2016 ein Regionales Exzellenzzentrums zur Stärkung dieser Kompetenzen etabliert, das "Regional Center of Excellence for Vaccines Immunization and Health Supply Chain Management" (RCE-VIHSCM). Das RCE-VIHSCM hat seinen Sitz in Kigali an der University of Rwanda, School of Public Health (UR/SPH) haben und bietet durch seine regionale Vernetzung akademische und kurzzeitige Weiterbildungskurse sowohl in Kigali als auch in den anderen EAC Mitgliedstaaten an.
Das Ziel des FZ-Vorhabens ist es, das qualitativ-hochwertige Aus- und Weiterbildungsangebot für Gesundheitslogistik in der EAC weiter auszubauen und sowie das RCE-VIHSCM als Anlaufstelle in der Region für die Einführung und Verbreitung von Innovation und erfolgserprobten Verfahren weiter zu etablieren. Zur Zielerreichung sind Investitionsmaßnahmen unterstützt durch die KfW in die weitere Ausstattung des Exzellenzzentrums (bspw. IT, cold chain lab), sowie die Finanzierung von Stipendien, der Ausbau des Trainingsprogramms und der Forschung als auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Zentrums hin zu einer regionalen Beratungsstelle erforderlich.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 15,95 Mio. EUR, wovon 14,0 Mio. EUR über FZ-Zuschussmittel finanziert werden sollen und rd. 1,95 Mio. EUR als Eigenbeitrag der University of Rwanda/ School of Public Health (Projektträger) eingebracht werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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