Regionaler Stabilisierungs- und Entwicklungsfonds in fragilen Regionen innerhalb von ECOWAS-Mitgliedsstaaten (VP)
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) haben vereinbart, einen Regionalen Stabilisierungs- und Entwicklungsfonds in fragilen Regionen innerhalb der ECOWAS-Mitgliedsstaaten einzurichten. Mittel- bis langfristig soll der ECOWAS Stabilisierungsfonds auch anderen interessierten internationalen Entwicklungspartnern offen stehen. Ein Pilotvorhaben wird seit 2019 in Gambia umgesetzt.
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Verbesserung der Lebensbedingungen, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die Förderung von guter Regierungsführung zur Stabilität und nachhaltigen Entwicklung ausgewählter ECOWAS-Mitgliedsstaaten beizutragen. Dabei werden zwei Interventionskontexte - Frühreaktion/ Prävention sowie Stabilisierung, Erholung und Wiederaufbau - unterschieden. Der Stabilisierungsfonds wird daher sowohl präventiv als auch reaktiv tätig sein, wobei alle Interventionen entwicklungsorientiert sind.
Das Vorhaben ist als offenes Programm konzipiert, d.h. Interventionsländer und Einzelmaßnahmen werden erst im Zug der Durchführung ausgewählt. Um langfristig orientierte Stabilisierungseffekte vor oder nach neuen Krisen bzw. positiven Veränderungen (z.B. demokratische Transition) zu erzielen, sind vier Programmkomponenten vorgesehen. Die erste Komponente sieht die Förderung des Privatsektors und Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für Jugendliche, vor. Mögliche Aktivitäten umfassen die Erzielung kurzfristiger Beschäftigungseffekte durch arbeitsintensive Bauvorhaben als auch mittel- und langfristige Beschäftigung durch Investitionen entlang ausgewählter Wertschöpfungsketten (insbesondere im Agrarsektor), Schulungen oder die Verbesserung des Marktzugangs. Die zweite Komponente hat die Verbesserung des Zugangs zu Basisdienstleistungen sowie die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit/Resilienz zum Ziel. Es können u.a. der Bau oder Rehabilitierung von wirtschaftlicher und sozialer Basisinfrastruktur sowie naturkatastrophenresiliente Infrastruktur(klimaangepasste Gebäude, Dämme, Abwassersysteme usw.) finanziert werden. Begleitend zu den ersten beiden Komponenten soll im Rahmen der dritten Komponente gute Regierungsführung sowie sozialer Zusammenhalt gefördert werden. Aktivitäten können z.B. die Stärkung lokaler Governance durch partizipative Gemeindeplanung oder die Stärkung des sozialen Zusammenhalts durch lokale Konfliktlösungsmechanismen oder sozialen Dialog umfassen. Die vierte Komponente sieht eine flankierende Stärkung der regionalen, nationalen und lokalen Umsetzungskapazitäten vor, die analog zur dritten Komponente als investitionsbegleitende Maßnahmen zu den ersten beiden Komponenten umgesetzt werden.
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