Reformprogramm "Unterstützung des Friedensprozesses Phase V"
Das Sektorreformprogramm zur Unterstützung des Friedensprozesses besteht aus fünf Phasen, die inhaltlich aufeinander aufbauen. Das Vorhaben ist als sektorale Budgetfinanzierung gestaltet. Nach der Umsetzung der mit der kolumbianischen Regierung für jede Phase des Programms vereinbarten Reformschritte werden die Mittel an das kolumbianische Finanzministerium ausbezahlt und in das allgemeine Budget eingestellt.
Durch das Sektorreformprogramm wird Kolumbien darin unterstützt, Politiken für nachhaltige Friedensentwicklung in Kolumbien auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verbessern sowie finanzielle Ressourcen in den vereinbarten Themenfeldern bereitzustellen. Dafür wurden zwischen der kolumbianischen Regierung und der deutschen EZ Reformschritte in ausgewählten Themenfeldern definiert und in einer Politikmatrix abgebildet, deren Inhalte in der Programmphase IV stark vom Abschluss des Friedensabkommens Ende 2016 geprägt wurden, das weitergehende institutionelle und strukturelle Politikreformen erforderlich macht.
Die Ziele und viergliedrige Struktur des Reformprogramms wurden dabei weitgehend beibehalten: i) Gewährleistung der Rechte der Opfer von Gewalt und Vertreibung und des Rechts auf Wahrheit und Vergangenheitsbewältigung im Themenfeld Opferbetreuung/ Wiedergut-machung / Gewaltprävention, ii) Reintegration und Wiedereingliederung (reincorporación) der nun entwaffneten und demobilisierten ehemaligen Kombattanten in die Zivilgesellschaft, iii) Förderung einer integralen ländlichen Entwicklung sowie iv) Stärkung der lokalen und regionalen Institutionen für den Friedensaufbau.
Die mittelbare Zielgruppe des Vorhabens ist die Bevölkerung Kolumbiens. Sie profitiert von dem durch politische Reformen induzierten verringerten Konfliktpotenzial, welches zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen beiträgt. Die unmittelbare Zielgruppe des Vorhabens sind die vom Konflikt betroffenen Bevölkerungsgruppen, darunter mehr als 7 Millionen Kolumbianer, die zu Vertriebenen im eigenen Land geworden sind.
Darlehensnehmer ist der kolumbianische Staat, vertreten durch das Finanzministerium. Die inhaltliche Ausgestaltung der Politikmatrix wird vom Projektträger, der Nationalen Planungs-behörde wahrgenommen. Darüber hinaus sind in Abhängigkeit von dem in der Politikmatrix definierten Themenfeld und Reformschritt weitere Sektorministerien und Behörden in die Re-formen eingebunden.
Für die fünfte Phase ist ein Entwicklungskredit in Höhe von EUR 100 Mio. zugesagt worden, der der kolumbianischen Regierung nach Prüfung der Erfüllung der Auszahlungsbedingungen ausgezahlt wird. Gleichzeitig wird die kolumbianische Regierung über Zuschüsse aus dem Studien- und Beratungsfonds bei der Gestaltung und Umsetzung der vereinbarten Reformschritte des Sektorreformprogramms unterstützt.
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