Reform des Öffentlichen Finanzwesens II
Die Wirtschaft Ruandas wächst seit einigen Jahren jährlich um durchschnittlich rund sieben Prozent. Auch die Steuereinnahmen im Verhältnis zum BIP stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an. Diese Entwicklung fügt sich gut in die Bestrebungen Ruandas ein, durch erhöhte Eigeneinnahmen den Handlungsspielraum der ruandischen Regierung (GoR) nachhaltig zu erweitern und zugleich die Abhängigkeit von Geberunterstützung zu reduzieren.
In den letzten Jahren hat die Regierung erhebliche Fortschritte beim Aufbau eines robusten und modernen Systems der öffentlichen Finanzen erzielt. Dennoch bestehen weiterhin Schwächen, insbesondere in den Bereichen Mobilisierung und Verwaltung von Eigeneinnahmen, der effektiven Implementierung des Finanzmanagement-Informationssystems (IFMIS), der Rechnungslegung und Innenrevision sowie der externen Kontrolle.
Aus diesem Grund unterstützt das Projekt die GoR bei der Umsetzung des nationalen Public Financial Management (PFM) Reformprogramms. Ziel der PFM-Agenda und damit auch der FZ-Maßnahme ist die nachhaltige Steigerung von Qualität und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Finanzmanagements auf allen staatlichen Ebenen. Zentrale Aktivitäten im Projekt sind die Digitalisierung von IFMIS-Arbeitsabläufen und der Archive des Finanzministeriums sowie die Entwicklung von Investitionshandbüchern, Prozessen und Schulungsmaterialien, die staatlichen Wirtschaftsunternehmen dabei helfen, solide Investitionsentscheidungen zu treffen.
Die FZ-Maßnahme wird in Form einer gemeinschaftlichen Korbfinanzierung zwischen KfW, der belgischen Kooperation ENABEL und der GoR durchgeführt und knüpft an frühere Maßnahmen zur Unterstützung des PFM-Reformprozesses an. Das ruandische Finanz- und Wirtschaftsplanungsministerium ist für die Umsetzung der PFM Sektorstrategie sowie die Verwaltung des PFM-Korbes verantwortlich. Der FZ-Beitrag für die Korbfinanzierung beläuft sich auf bis zu 4,0 Mio. EUR für den Zeitraum der ruandischen Fiskaljahre 2021/22 bis 2023/24.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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