Reform des öffentlichen Finanzwesens
Zur Umsetzung der Strategie zur Reform des öffentlichen Finanzwesens (Public Financial Management Reform Strategy 2018/19-2022/23) legt Uganda das korbfinanzierte Resource Enhancement and Accountability Programme (REAP) auf.
Unter dem Resource Enhancement and Accountability Programme (REAP) sollen mit Mittel der Finanziellen Zusammenarbeit insbesondere Zielbereiche unterstützt werden, die die Leitlinien der Addis Ababa Action Agenda für Entwicklungsfinanzierung im Hinblick auf eine Stärkung des öffentlichen Finanzwesens umsetzen, wie sie auch der Marshallplan mit Afrika des BMZ in Bezug auf Bekämpfung der Korruption durch Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht aufgreift. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Bereiche:
1. Verbesserung des Öffentlichen Investitionsmanagements
2. Stärkung der Aufsicht (Rechnungshof)
Dazu werden im Öffentlichen Investitionsmanagement Verwaltungsstrukturen neu aufgestellt und anschließend IT-Systeme eingeführt. In einem Umfeld von sich überschneidenden Zuständigkeiten, unklaren Arbeitsabläufen und parallelen Strukturen hat die Neuaufstellung der Arbeitsabläufe eine erhebliche Verbesserung der Effizienz und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung zur Folge. Damit werden die Möglichkeiten zu Korruption und Mittelmissbrauch signifikant eingeschränkt.
Im ugandischen Rechnungshof werden neue Arbeitsabläufe im laufenden FINMAP Vorhaben bereits erfolgreich digitalisiert. Neben der Fortführung der Digitalisierung sind Maßnahmen zur Förderung der Unabhängigkeit und Governance der Aufsicht geplant (z.B. Schulungen und Weiterbildung in der Anwendung der Audit-Software des Rechnungshofes, Beschaffung einer IT-Plattform zum Monitoring und Auswertung der Prüfungsempfehlungen des Rechnungshofes).
Für die Beteiligung an der PFM-Reform hat die Bundesregierung 10,0 Mio. EUR zugesagt. Die Zusage soll durch jährliche Einzahlungen in den PFM-Korb in bis zu vier Finanzjahren (2019/20, 2020/21, 2021/22 und 2022/23) umgesetzt werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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