Programm zur Unterstützung der Dezentralisierung und Kommunalentwicklung - FADEC V (Korbfinanzierung) - VP
Auch wenn sich ausgewählte Kerndienstleistungen der Kommunen verbessert haben, so hat insbesondere die Landbevölkerung noch immer nur unzureichenden Zugang zu staatlichen Diensten und wenig Möglichkeiten, lokal relevante Entscheidungsprozesse zu beeinflussen (Kernproblem). Die FZ-Maßnahme leistet einen Beitrag zur Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs der Bevölkerung zu einer angemessenen und nachhaltigen Grundversorgung durch den nationalen Finanztransfermechanismus FADeC im Einklang mit den Grundsätzen der Good Governance (Modulziel). Es handelt sich um eine Fortführung des FZ-Engagements im Rahmen der Vorgängerphasen des Vorhabens. Die Erfahrungen aus den Phasen I bis IV (BMZ-Nummern 200666438, 201065739, 201365089, 201667179) werden insbesondere im Bereich der Weiterentwicklung des FADeC-Mechanismus sowie der Stärkung der lokalen Guten Regierungsführung genutzt. Das Vorhaben unterstützt die COVID19-Strategie der beninischen Regierung. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Korbfinanzierung. Das Modul trägt direkt zu dem aktuell gültigen EZ-Programm bei, welches darauf abzielt, dass die politische, administrative und fiskalische Verantwortlichkeiten auf dezentrale Gebietskörperschaften übertragen werden und diese in der Lage sind, bessere und vor allem bedarfsorientierte Dienstleistungen zu erbringen, insbesondere für die ärmere Bevölkerung.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Aufgrund seiner möglichen Umwelt- und Sozialrisiken wird das Vorhaben der USVP Kategorie B gemäß KfW Entwicklungsbank-Nachhaltigkeitsrichtlinie zugeordnet. Diese Bewertung ergibt sich aus der Tatsache, dass aus den Mitteln des FADeC bauliche Infrastrukturmaßnahmen auf Kommunalebene durchgeführt werden, die auf Ebene der Einzelmaßnahmen durchaus moderate negative Auswirkungen und Risiken auf Anwohner und Arbeiter während der Bauphase aufweisen können. Besondere Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für Arbeiter ergeben sich beispielsweise bei Arbeiten mit schwerem Gerät, dem Arbeiten in Höhen etc. Anwohner bzw. Inhaber angrenzender Geschäfte wiederum sind von baulichen Beeinträchtigungen (Lärm, Staub, Baustellenverkehr) sowie möglicherweise durch Einschränkungen von Lebensgrundla-gen infolge der Inanspruchnahme (wirtschaftlich oder wohnlich) genutzter Flächen betroffen bzw. erfahren ggf. eine Einschränkung ökonomischer Aktivitäten während der Bauphase und darüber hinaus. Leckagen bei Baugeräten, Verunreinigungen durch unkontrollierte Versickerung von Schadstoffen in Grund- und Oberflächenwasser, schadhafte Ausgasungen sowie die nicht-umweltgerechte Entsorgung von Baustellenabfall können zudem zu ökologischen Schäden führen. Aufgrund dieser Einstufung wurde entsprechend den Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie eine vertiefte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung durchgeführt und Maßnahmen zur Absicherung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit identifiziert, die vertraglich mit dem Projektträger fixiert und nachgehalten werden. Ein Beschwerdemechanismus ist in einem programm- und maßnahmenübergreifenden Plan zur Stakeholderbeteiligung und -information integriert.
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