Programm zur Einführung von Agrarversicherungen
Übergeordnetes entwicklungspolitisches Ziel der FZ-Maßnahme war es, einen Beitrag zum Versicherungsschutz gegen Klimarisiken für arme und armutsgefährdete Begünstigte in Armenien zu leisten und dadurch implizit zur Anpassung an den Klimawandel (Resilienz-Stärkung) sowie zur Ernährungssicherung und Armutsminderung beizutragen. Ziel der FZ-Maßnahme (Outcome) war die Schaffung bedarfsgerechter (Agrar-)Versicherungslösungen zur Absicherung gegen Extremwetterereignisse und die Nutzung der Versicherungen durch die Zielgruppe. Hierdurch sollte die Vulnerabilität der vom Klimawandel besonders betroffenen Haushalte und landwirtschaftlichen Betriebe gegenüber Extremwetterereignissen verringert werden. Die Zielgruppe bildeten arme und vulnerable Haushalte, die selbständig im Landwirtschaftssektor oder in landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind. Das Vorhaben war Teil der G7-"InsuResilience"-Initiative. Das FZ-Vorhaben finanzierte die Subventionierung der Versicherungsprämien für die an die Zielgruppe verkauften Versicherungsverträge auf pari passu Basis mit einem Zuschuss der armenischen Regierung. Ein Durchführungsconsultant unterstützte im Rahmen des FZ-Vorhabens die Central Bank of Armenia beim Aufbau einer eigenständigen Organisation (Agriculture Insurers' National Agency; AINA), die der Projektträger des Vorhabens war und mittel- bis langfristig für das nachhaltige Angebot von Agrarversicherungen in Armenien zuständig werden soll. Als Finanzierungsbeitrag der deutschen Seite wurde der armenischen Regierung ein FZ-Zuschuss von EUR 5.339 Mio. bereit gestellt.
Die Auszahlung von FZ-Mitteln und somit die Durchführung wurde aufgrund von sanktionsrechtlichen Problemen mit zentralen Akteuren des Vorhabens 2024 suspendiert. Die Probleme konnten im Rahmen der vertraglichen Laufzeit des Vorhabens (Auszahlungsfrist) nicht behoben werden. Die Auszahlungsfrist wurde daraufhin nicht verlängert, die Restmittel von EUR 2.971 Mio. zum 01.04.2026 gekürzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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