Programm Randstädtische Wasser- und Sanitärversorgung III (VPT)
Kernproblem:
Rasante Wachstumsraten in urbanen Gebieten stellen die beninische Wasserversorgung jedoch vor enorme Herausforderungen. Das schnelle Wachstum der Städte im Umkreis von Cotonou führt zu prekären Versorgungssituationen insbesondere in den Stadtrandgebieten, wie zum Beispiel auch im Versorgungssystem Porto-Novo/Sèmè-Kpodji. Die Unterversorgung der Bevölkerung Benins mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser stellt zentrale Entwicklungshemmnisse dar.
Modulziel:
Ziel des FZ-Moduls ist die nachhaltige Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit hygienisch einwandfreiem und vor Abwasser und Fäkalien geschütztem Trinkwasser in der Projektregion, insbesondere des Versorgungsgebiets Porto-Novo/Sèmè-Kpodji.
Wesentliche Outputs:
Die Phase III ergänzt die vorstehenden Phasen durch Investitionen im östlichen Teilgebiet des Großraums Cotonou. Sie finanziert insbesondere den Ausbau der Wasseraufbereitungs-, Speicher- und Verteilkapazitäten im Versorgungsgebiet Porto-Novo/Sèmè-Kpodji.
Zielgruppe:
Durch die Verdichtung und Erweiterung der bestehenden Wasserversorgungsnetze erhalten 70.000 überwiegend sozial schwache Einwohner einen neuen oder verbesserten Trinkwasseranschluss in Sèmè-Kpodji.
Beitrag zur nationalen Umsetzung der Agenda 2030:
- Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
- Nachhaltige Städte und Gemeinden
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wird infolge eines erwarteten mittleren U&S-Risiko als Kategorie B eingestuft, da moderate, negative Auswirkungen und Risiken auf Anwohner und Arbeiter bei Bau und Betrieb der geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Maßnahme auftreten können. Das geplante Vorhaben unterliegt im behördlichen Genehmigungsprozess einer USVP, deren Details in der nationalen Gesetzgebung geregelt sind. In der Verantwortung des Projektträgers wird die Umweltverträglichkeitsstudie (inkl. eines Umwelt- und Sozialmanagementplan erstellt und anschließend der nationalen Umweltbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Im Rahmen der Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie sind öffentliche Anhörungen in den entsprechenden Projektgebieten vorgesehen. Nach Prüfung und Genehmigung der ABE, wird durch das zuständige Ministerium ein "Certificat de Conformité Environnementale" ausgestellt. Während der Umsetzungs- bzw. Bauphase werden der Umweltbehörde, laut Gesetzgebung, regelmäßige Berichte im Rahmen der Überwachung des PGES vorgelegt. Die Zusammenarbeit zwischen Projektträger und Umweltbehörde ist durch eine "Convention" festgelegt. Das Management von einzelnen U&S - Auswirkungen in der Betriebsphase ist in der Organisationsstruktur des Projektträgers an verschiedenen Stellen angelegt. Im Jahresbericht werden einzelne Aspekte (Wasserverluste, Energieverbrauch, sonstiger Betriebsmittelverbrauch, Arbeitsbedingungen, Gesundheitswesen) dargestellt. Allerdings erfolgt keine umfassende Nachverfolgung, z.B. durch geeignete Stabstellen. Die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie sowie der Umwelt- und Sozialmanagementplan werden durch den internationalen Durchführungsconsultant im Rahmen der technischen Detailplanung der Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten erstellt und dem behördlichen Genehmigungsprozess unterworfen. Die Risiken hinsichtlich negativer Auswirkungen auf Umwelt und soziale Belange bei der Durchführung des FZ-Vorhabens sind zahlenmäßig beschränkt und werden als gering bis mittel eingestuft. Die Risiken im Bereich der unrechtmäßigen Landnahme und Umsiedlung sowie Verschmutzung und Ressourceneffizienz werden mit der Gestaltung der Maßnahmen (Standort- bzw. Trassenwahl, Bauausführung) weitestgehend ausgeschlossen. Das Schaffen von angemessenen Arbeitsschutzbedingungen und Arbeitssicherheit, wie auch der Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Anrainern wird durch entsprechende Ausgestaltung der Bauverträge sowie durch die betriebsinternen Regelungen des Projektträgers SONEB gewährleistet. Zusätzlich wird das Thema durch den Einsatz des Arbeitsüberwachungspersonals des Durchführungsconsultants während der Bauphase adressiert. Zur Einbindung der Anrainer ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Prozess der Erstellung der EIES vorgesehen.
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