Programm netzgekoppelte Photovoltaik
Die FZ-Maßnahme "Programm netzgekoppelte Photovoltaik (PV)" umfasst die Finanzierung von dezentralen, netzgebundenen PV-Anlagen auf den Dächern und Flächen öffentlicher Einrichtungen in Tunesien.
FZ-Modulziel ist ein Beitrag zur effizienten, ökologischen und sozial verträglichen dezentralen Erzeugung elektrischer Energie. Dadurch sollen der nationale CO2-Ausstoß gemindert und die Stromkosten im öffentlichen Sektor reduziert werden. Des Weiteren soll das Vorhaben zur Entwicklung des tunesischen Solarmarktes und der lokalen Beschäftigung im Sektor beitragen. Durch die Erschließung erneuerbarer Energien trägt das Vorhaben auch zur langfristigen Entlastung des Staatshaushaltes durch die Einsparungen von subventionierten Energieimporten bei.
Das Projekt fügt sich in den tunesischen Solarplan "Plan Solaire Tunisien" (PST) und unterstützt diesen in seiner Zielsetzung, bis 2030 30 % des Stroms aus erneuerbaren Quellen zu produzieren und im privaten und öffentlichen Sektor bis 2020 130 MW PV-Kapazität in dezentraler Eigenproduktion zu installieren.
Träger des Vorhabens ist die nationale Energieagentur ANME. Direkte Zielgruppe sind die öffentlichen Einrichtungen, die an dem Programm teilnehmen und von der Errichtung der dezentralen PV-Anlagen profitieren. Insgesamt sollen durch das Vorhaben mindestens 25 MWc installiert werden. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 42,5 Mio. EUR, der FZ-Beitrag liegt bei 34 Mio.EUR (FZ-Darlehen) zzgl. 2,5 Mio. EUR für eine Begleitmaßnahme. Der Gesamtzuschnitt des Vorhabens wird sich - unter Voraussetzung des Bedarfsnachweises - wegen der vielen kleineren und modular gestaltbaren PV-Anlagen an dem verfügbaren Mittelrahmen orientieren. Im Rahmen der Begleitmaßnahme soll der Träger bei der Durchführung des Vorhabens unterstützt werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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