Programm Ländliche Wasserversorgung
Ziel des Programms ist die Trinkwasserversorgung von ca. 450 kleinen Dörfern in den Provinzen Tanger, Tétouan, Chefchaouen und benachbarten Gebieten im Nordwesten Marokkos, die bislang noch nicht an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen sind (FZ-finanzierte Investitionen an ca. 150 der 450 Dörfer, Consultingleistungen an allen Standorten). Das Projekt ordnet sich in das nationale Entwicklungsprogramm der marokkanischen Regierung PRDTS ("Programme de réduction des disparités territoriales et sociales") ein. Obwohl die Programmgebiete in einer der niederschlagsreichsten Regionen Marokkos liegen, gibt es bislang keine ganzjährig ausreichend verfügbare Trinkwasserversorgung, u.a. aufgrund der naturräumlichen Situation, die die Nutzung von ohnehin knappen Grundwasserressourcen erschwert. Daher sollen die Programmgebiete über Fernwasserleitungen versorgt werden. Das Programm beinhaltet neben dem Bau dieser Fernwasserleitungen auch den Bau der Verteilungsleitungen in die einzelnen Dörfer, die der Bevölkerung einen Anschluss an die Versorgung über Hausanschlüsse oder Zapfstellen erlaubt. Durch die Bereitstellung einwandfreien Trinkwassers werden die Lebensbedingungen in ländlichen Regionen verbessert und ein Beitrag zu Gesundheit und Geschlechtergerechtigkeit geleistet. Um die nachhaltige Wirksamkeit dieses kleinteiligen und komplexen Programms zu gewährleisten und den Nutzen der Zielgruppe aus der Investition zu maximieren, wird das Vorhaben durch eine Begleitmaßnahme unterstützt, die insbesondere der Einbindung und Begleitung der Zielgruppe dient.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wird in der Umsetzung eine temporäre und umkehrbare moderate Belästigung mit geringem bis mittlerem Risiko verursachen. Es findet keine Standorterweiterung statt, dauerhafte Auswirkungen auf Personen oder schützenswerte Habitate sind nicht vorhanden. Die wenigen Risiken hinsichtlich negativer Auswirkungen auf die Umwelt und soziale Belange bei der Durchführung des in Rede stehenden FZ-Vorhabens sind sehr beschränkt und werden daher als gering eingestuft. Risiken im Bereich einer unrechtmäßigen Landnahme, der Beeinträchtigung von Schutzgebieten für schutzwürdige Arten und Habitate werden mit der Gestaltung der Programmmaßnahmen (Standortwahl) weitestgehend ausgeschlossen. Die Überwachung angemessener Arbeitsschutzbedingungen und der Arbeitssicherheit wird von der ONEE durch erprobte Standards in den Bauverträgen gewährleistet und wird vom baubegleitenden Consultant überwacht.
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