Programm Grundbildung
Mit der FZ-Maßnahme "Programm Grundbildung" soll die Qualität der Grundbildung in Malawi durch diverse Infrastrukturmaßnahmen verbessert werden. Erstmals seit Beendigung der Korbfinanzierung in 2013 wird im Rahmen des Vorhabens über den Education Sector Joint Fund (ESJF) wieder ein koordinierter Geberansatz im Bildungssektor verfolgt. Dazu wurde im März 2017 eine "Joint Declaration of Intent" (JDI) von der malawischen Regierung und den Gebern Norwegen, Deutschland, Weltbank und UNICEF unterschrieben. Daneben wurde in Bezug auf die Finanzaufsicht im Bildungssektor eine "Joint Declaration of Intent" für ein "Common Fiduciary Oversight Arrangement (CFOA)" unterzeichnet. Anders als in den gängigen Korbmodellen können die einzelnen Geber im ESJF ihre Mittel gezielt einzelnen Maßnahmen zuordnen ("earmarking"). Die Mittel aus der FZ-Maßnahme sollen im Rahmen des "earmarking" in Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur (Neubau/Rehabilitierung von Schulen und Bereitstellung von Ausstattung, Unterkünfte für LehrerInnen und Sanitäranlagen) in der Grundbildung fließen. Grundbildung umfasst die Vor- und Primarschule sowie die untere Stufe der Sekundarschule für Kinder und Jugendliche der Altersgruppe 5 bis 15 Jahre. Darüber hinaus soll aus den FZ-Mitteln ein Beitrag geleistet werden, um die Kosten für Implementierung sowie für die begleitenden Unterstützungsmaßnahmen zu decken.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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