Progr. Nachh. Waldbewirtschaftg. im Kongobecken-Umweltstift.Tri-National de la Sangha(TNS), Finanzierungsf. Rep. Kamerun
Im Jahr 2000 wurde von den Staatspräsidenten der Länder Zentralafrikanische Republik (ZAR), Kamerun und Republik Kongo der grenzüberschreitende Schutzgebietskomplex TNS (Trinational de la Sangha) geschaffen. Das Schutzgebiet besteht aus drei Parks - Dzanga-Sangha (APDS) in der ZAR, Nouabale Ndoki (PNNN) in der Republik Kongo und Lobeke (PNL) in Kamerun - die jeweils über ein eigenes nationales Parkmanagement mit gewisser Managementautonomie verfügen. Ein Koordinationsmechanismus wurde für grenzüberschreitende Belange etabliert. Darüber hinaus wurde eine internationale Stiftung gegründet (FTNS), die aus den Zinserträgen eines Treuhandfonds eine nachhaltige, projektunabhängige Finanzierung des Schutzgebietskomplexes gewährleisten soll.
Im Rahmen des EZ Programms: "Nachhaltige Waldbewirtschaftung im Kongobecken" soll das FZ-Modul über die Umweltstiftung die Voraussetzungen für ein effizientes Management des Schutzgebiets PNL und der grenzüberschreitenden Maßnahmen verbessern und ergänzt die FZ-Maßnahme zur Unterstützung der anderen TNS-Schutzgebiete und der TNS-Stiftung (BMZ-Nr. 2010 67 206) sowie den Kapitalbeitrag zugunsten des PML (BMZ-Nr. 2004 65 302). Das Ziel lautet: "Das effiziente Management des Schutzgebiets Lobeke und der grenzüberschreitenden Maßnahmen ist langfristig gesichert".
Direkte Zielgruppe ist die zum größten Teil arme Bevölkerung in der Randzone des Nationalparks, die rd. 23.000 Menschen umfasst. Das Vorhaben hat Wirkungen auf die globalen Güter "Biodiversität" und "Klima", deren Erhalt im weltweiten Interesse liegen.
Die Gesamtkosten der Ergänzungsmaßnahme belaufen sich auf rd. 9,5 Mio. EUR, wovon 5,5 Mio. EUR aus FZ-Mitteln finanziert werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
Seite teilen
Um die aktuellen Seiteninhalte mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf den untenstehenden Button und wählen anschließend die gewünschte Option im Dialog aus.
Hinweis zum Datenschutz: Durch das Klicken auf den Button wird die Teilen-Funktion Ihres Browsers genutzt. Wenn Sie beim Teilen einen externen Anbieter auswählen, können persönliche Daten vom Anbieter verarbeitet werden. Lesen Sie dafür unsere Datenschutzgrundsätze.
Ihr Browser unterstützt das Teilen mit externen Diensten nicht.
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/s/dezHSl
Link kopieren Link kopiert