Pistenprogramm Gao
Das Ziel des Programms ist, die Lebensbedingungen der Bevölkerung durch die Sanierung ländlicher Straßen sowie die Bereitstellung ergänzender Basisinfrastruktur schnell und sichtbar zu verbessern ("Friedensdividende") und so einen kurzfristig wirksamen Beitrag zur Stabilisierung und Friedenskonsolidierung in der Region Gao zu leisten. Dabei werden durch die möglichst arbeitsintensive Gestaltung aller Baumaßnahmen (cash for work) neue Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen, was gerade Jugendlichen eine Perspektive jenseits der Gewalt aufzeigt. Das Pistenprogramm umfasst drei Komponenten: (1) Sanierung ländlicher Straßen (Pisten); (2) Bereitstellung von wirtschaftlicher und sozialer Infrastruktur (Gesundheitsstationen, Brunnen, Märkte, Viehmärkte, Impfparks und Viehbrunnen); sowie (3) Stärkung der Umsetzungskapazitäten. Die Umsetzung erfolgt über einen von der Deutschen Welthungerhilfe (WHH) angeführten Zusammenschluss von internationalen und nationalen Nichtregierungsorganisationen (NRO), die im Auftrag der dezentralen Gebietskörperschaften (Collectivités Territoriales, CT) die Funktion eines stellvertretenden Bauherrn (maître d'ouvrage délégué) übernehmen. Für die Auswahl der Einzelmaßnahmen spielen schnelle Wirksamkeit und sichtbares Handeln sowie die enge Einbeziehung der lokalen Bevölkerung eine zentrale Rolle. Politischer Träger des Vorhabens ist das Ministère de l'Administration Territoriale et de la Décentralisation. Zur Finanzierung des Vorhabens stellt das BMZ insgesamt 10,0 Mio. EUR über vier Jahre bereit.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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