Performanceorientierte Kommunalentwicklung und Dezentralisierung
Die FZ-Maßnahme beinhaltet:
- eine Investitionskomponente zur Unterstützung malischer Kommunen über den Fonds National d'Appui aux Collectivités Territoriales (FNACT) für kommunale Basisinfrastruktur;
- eine Performancekomponente für ausgewählte Gebietskörperschaften, die über finanzielle Anreize für Investitionen in größere kommunale Infrastruktur die Qualität der kommunalen Verwaltungsdienstleistungen verbessern soll;
- sowie eine Komponente zur Durchführung von Evaluierungen der Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften
Zielgruppe des Vorhabens sind die ausgewählten Gebietskörperschaften und Mittelstädte und deren Bevölkerung.
Das Modul verfolgt zwei Ziele (Outcomes):
1) Unterstützung der Entwicklung in ausgewählten Gebietskörperschaften (Kommunen und Kreishauptstädte) durch die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Basisinfrastruktur über den Finanztransfermechanismus FNACT in folgenden Bereichen: Bildung, Gesundheit, Wasser, Umwelt, Management der natürlichen Ressourcen, wirtschaftliche sowie strukturierende Infrastruktur;
2) Verbesserung der Verwaltungsqualität durch finanzielle Anreize in ausgewählten Gebietskörperschaften
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Im Rahmen des Vorhabens "Performanceorientierte Kommunalentwicklung und Dezentralisierng (frz. "Programme d'appui conditionnel des performances des collectivités territoriales (PCPC)) sollen EUR 15 Mio. über den landesweiten Transfermechanismus Fonds National dAppui aux Collectivités Territoriales (FNACT) zur Unterstützung der malischen Kommunalentwicklung und Dezentralisierung bereitgestellt werden. Das Vorhaben ist in drei Hauptkomponenten gegliedert. Unter den Komponenten 1 und 2 des Vorhabens sollen die Mittel über den FNACT an malische Kommunen zur Finanzierung kommunaler Basisinfrastruktur in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wasser, Umwelt, Management der natürlichen Ressourcen sowie wirtschaftliche Infastruktur bereitgestellt werden. Unter Komponente 3 sollen Evaluierungsmissionen über die Rechnungsabteilung des Obersten Gerichtshofs (SCCS) finanziert werden. Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet. Die hierunter finanzierten kommunalen Infrastrukturmaßnahmen können potenziell leicht moderate negative Auswirkungen auf Ökosystem, Anwohner und Arbeiter haben, die sich mehrheitlich aus den typischen Risiken kleiner Baustellen ergeben (z. B. Müll, Emissionen, Leckagen am Bau, unzureichende Arbeitsbedingungen bzw. Arbeitssicherheit, Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen (z. B. Kinderarbeit), negative Auswirkungen auf Anwohner durch Lärm, Staub, Verkehr, Verschmutzungen und Müll, Eintrag von Krankheiten oder das Entstehen sozialer Spannungen aufgrund von Arbeiterinflux, Gesundheitsrisiken durch COVID-19 etc.). Generell wird erwartet, dass ein Großteil der Auswirkungen temporär bzw. reversibel ist, sich auf den Bereich des direkten Projektgebietes beschränken und somit eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren möglich sein wird. In Einzelfällen können als Folge der Projektmaßnahmen Umsiedlungen oder Nutzungseinschränkungen der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden. Um ein angemessenes Management der Umwelt- und Sozialrisiken zu gewährleisten, wird die KfW den Träger zu Beginn der Umsetzungsphase des Vorhabens dabei unterstützen, ein Regelwerk für das Umwelt- und Sozialmanagement, ein sogenanntes "Environmental and Social Management Framework (ESMF)" zu erarbeiten bzw. den ESMF aus der Vorgängerphase in Hinblick auf das Vorhaben zu erweitern. Dieses Regelwerk wird Prozesse und Verfahren definieren, um standortspezifisch für jede Baumaßnahme potenzielle Umwelt- und Sozialrisiken zu identifizieren und projektspezifische Maßnahmenpläne zu erstellen, um diese Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren bzw. die verbleibenden Auswirkungen auf angemessene Weise zu bewältigen bzw. zu kompensieren. Für die Fälle in denen es, als Folge der Baumaßnahmen, zu einer Landnahme oder Landnutzungseinschränkungen kommt, wird der ESMF vorgeben, dass Landerwerbs- und Kompensationspläne zu entwickeln sind. Der ESMF wird ebenfalls geeignete Maßnahmen zur Einbeziehung der Interessengruppen und einen transparenten, zugänglichen und kulturell angepassten Beschwerdemechanismus auf Projektebene umfassen. Die ANICT wird als Projektträger für die Erstellung des ESMF und Umsetzung der U&S Anforderungen verantwortlich sein und diese Verantwortung an die als Bauherren fungierenden Kommunen weitergeben. Der Projektträger und die Kommunen werden dabei durch U&S-Expertise des Durchführungsconsultants unterstützt werden.
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