PBL Stärkung der Gleichstellungspolitik in Kolumbien - Phase I
Im Rahmen einer Parallelfinanzierung mit der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) unterstützt das Vorhaben der deutschen Finanziellen Zusammenarbeit die Reformbestrebungen der kolumbianischen Regierung zur Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter und diverser Bevölkerungsgruppen. Im Rahmen dieses Sektorreformprogramms, das als politikbasierte Darlehensfinanzierung (PBL) konzipiert ist, werden zwischen der kolumbianischen Regierung, der IDB und der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Politikaktionen in folgenden Themenbereichen vereinbart: (I) Stärkung des Rechtsrahmens und der staatlichen Maßnahmen, die ein gewaltfreies Leben für Frauen, LSBTIQ+-Personen und Migrant*innen gewährleisten; (II) Gender-Mainstreaming für die Gleichstellung von Frauen; (III), Mainstreaming eines Ansatzes der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt für die Gleichstellung von LSBTIQ+-Personen; (IV), Konzeption und Einführung eines nationalen Pflegesystems. Die Umsetzung der Politikaktionen ist Voraussetzung für die Auszahlung eines von der KfW für eine erste Programmphase bereitgestellten Entwicklungskredits in Höhe von 150 Mio. Euro, wobei die Bundesregierung Haushaltsmittel zur Absenkung der Kreditzinsen bereitstellt. Darüber hinaus stellt das deutsche Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Mittel aus einem speziellen Studien- und Beratungsfonds (SBF) zur Finanzierung kurzfristiger Experteneinsätze zur Unterstützung der Gestaltung und Umsetzung der Reformen und politischen Maßnahmen zur Verfügung.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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