NamPost Mikrofinanzkreditlinie II - Förderung von KKU und benachteiligten Haushalten bei der Bewältigung der Coronakrise
Der ärmeren Bevölkerung Namibias fehlt insbesondere im ländlichen Raum der Zugang zu Finanzdienstleistungen, hervorgerufen wird dies durch ein nicht flächendeckendes Angebot der formellen Anbieter. Davon betroffen sind insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) und private Haushalte mit niedrigem Einkommen, die mit dringend benötigten mittel- bzw. längerfristigen Finanzdienstleistungen nicht versorgt werden können.
Das Vorhaben fördert einen diskriminierungsfreieren Zugang zu und ein verbreitertes Angebot an Finanzdienstleistungen in Namibia für bislang unterversorgte Kundengruppen, insbesondere KKU und Haushalte mit niedrigen Einkommen (Financial Inclusion).
Die FZ-Maßnahme baut konzeptionell auf dem Vorgängerprogramm "Nam-Post Mikrofinanzkreditlinie Förderung finanzieller Inklusion für KKU und benachteiligte Haushalte" (BMZ-Nr. 2017 68 423) aus 2019 auf. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass die Zielgruppen insbesondere in ländlichen Regionen gerade auch in der durch Corona verschärften Wirtschaftskrise weiterhin Zugang zu (Mikro-)Krediten haben. Darüber hinaus zielt die Maßnahme darauf ab, Frauen den Zugang zu Krediten und Finanzdienstleistungen zu erleichtern. Die bereitgestellten Finanzmittel können zum Aufbau von Kleinstgewerbe, für Ausbildungszwecke oder für sog. Mikro-Wohnraumfinanzierungen verwendet werden und zur Erwirtschaftung zusätzlichen Einkommens befähigen.
Wie bereits 2019 soll auch diesmal die staatliche Namibia Post Ltd. (kurz: NamPost) als Darlehensnehmer für das in südafrikanischen Rand (ZAR) auszureichende sowie ODA-anrechenbare zinsverbilligte Darlehen fungieren und die Mittel wiederum als Kreditlinie in Namibia-Dollar (NAD) an ihre Tochtergesellschaft NamPost Financial Brokers (Pty) Ltd (kurz: PostFin) weiterreichen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
Seite teilen
Um die aktuellen Seiteninhalte mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf den untenstehenden Button und wählen anschließend die gewünschte Option im Dialog aus.
Hinweis zum Datenschutz: Durch das Klicken auf den Button wird die Teilen-Funktion Ihres Browsers genutzt. Wenn Sie beim Teilen einen externen Anbieter auswählen, können persönliche Daten vom Anbieter verarbeitet werden. Lesen Sie dafür unsere Datenschutzgrundsätze.
Ihr Browser unterstützt das Teilen mit externen Diensten nicht.
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/s/dezLAs
Link kopieren Link kopiert