NamPost Mikrofinanzkreditlinie- Förderung finanzieller Inklusion für KKU und benachteiligte Haushalte
Der ärmeren Bevölkerung Namibias fehlt insbesondere im ländlichen Raum der Zugang zu Finanzdienstleistungen, hervorgerufen wird dies durch ein nicht flächendeckendes Angebot der formellen Anbieter. Davon betroffen sind insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) und private Haushalte mit niedrigem Einkommen, die mit dringend benötigten mittel- bzw. längerfristigen Finanzdienstleistungen nicht versorgt werden können. Durch die Bereitstellung des Entwicklungskredits leistet das Projekt einen unmittelbaren Beitrag zur Armutsbewältigung, Beschäftigungsförderung und Wirtschaftsentwicklung.
Der wesentliche Geschäftszweck der Finanzdienstleistungstochter der NamPost (PostFin) liegt in der Vergabe von Mikrokrediten an KKU und benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Die Zielgruppe besteht folglich aus Haushalten mit sicherem aber geringem Einkommen (aus Renten oder Beschäftigung) sowie aus KKU des formellen und informellen Sektors im städtischen und ländlichen Raum. Mit dem Zugang zu bedarfsgerechten Finanzprodukten (finanzielle Inklusion) wird die Zielgruppe befähigt, Mittel zum Aufbau von Kleinstgewerbe, für Ausbildungszwecke oder für sog. Mikro-Wohnraumfinanzierungen zu verwenden und damit zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften.
Die auch regionale Ausweitung des Kreditgeschäfts der PostFin entspricht dem Ziel eines inklusiven Finanzsystems, definiert in der Sektorstrategie Finanzsystementwicklung (2016) des BMZ. Insgesamt leistet das geplante Programm Beiträge zu den SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), SDG 1 (Keine Armut) und SDG 4, in dem Maße wie Kredite auch für Bildungsinvestitionen genutzt werden (Hochwertige Bildung). Die Fokussierung der Bundesregierung auf diese SDGs wurde in der Agenda 2030 des BMZ (Der Zukunftsvertrag für die Welt) bekräftigt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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