Nachhaltiger Transport Tirana (DKTI)
Durch die Förderung der Nachhaltigkeit des öffentlichen Nahverkehrs in Tirana trägt das Vorhaben dazu bei, die stetig steigende Nachfrage nach grüner, verlässlicher, sicherer, komfortabler und barrierefreier innerstädtischer Mobilität zu decken. Im Besonderen trägt das Vorhaben zu Verbesserung der Dienstleistungserbringung im öffentlichen Bustransfer sowie zur Vermeidung von lokalen Luftschadstoffen in Tirana und von klimawirksamen CO2-Emmissionen in Albanien so zum globalen Klimaschutz bei.
Konkret sollen die 3 Hauptverkehrsadern der Hauptstadt Tirana für die Einführung eines Schnellbussystems umgebaut werden und die notwendigen Busse mit elektrischem Antrieb beschafft werden. Die Zielgruppe umfasst alle Einwohnerinnen und Einwohner von Tirana, die direkt (über die Verbesserung der Dienstleistungserbringung im öffentlichen Nahverkehr) oder indirekt (über weniger fossil-motorisierten Individualverkehr und Luftverschmutzung) durch das Vorhaben bessergestellt werden.
Der Darlehensnehmer ist die Republik Albanien vertreten durch das Finanzministerium, welches das Darlehen an das Infrastruktur- und Energieministerium weiterleitet, in welchem auch die Projektimplementierungseinheit angesiedelt ist.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie (2022) in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B+" (erhebliches Risiko) eingestuft und könnte potenzielle, vorübergehende, negative Umwelt- und Sozialauswirkungen und -risiken aufweisen, die in der Regel reversibel und lokal begrenzt sind und mit entsprechenden Gegenmaßnahmen oder Standardlösungen gemindert werden können, sowie erheblich negative Auswirkungen und Risiken, die sich aus physischen und wirtschaftlichen Umsiedlungen ergeben. Eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP), einschließlich eines Umwelt- und Sozialmanagementplans (Environmental and Social Management Plan - ESMP), eines Plans zur Einbindung von Interessengruppen (Stakeholder Engagement Plan - SEP) und eines vorläufigen Aktionsplans für den Landerwerb und die Umsiedlung (Land Acquisition and Resettlement Action Plan - LARAP), wurde während der Durchführbarkeitsphase unter Berücksichtigung der Umwelt- und Sozialanforderungen der KfW Entwicklungsbank und der albanischen Gesetzgebung erstellt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die nationale Genehmigung des Vorhabens gemäß der albanischen Gesetzgebung auch erforderlich. Zu den typischen potenziellen Umweltauswirkungen, die während der Bauvorbereitungs-, Bau-, Betriebs- und Rückbauphase erwartet werden, gehören die Beseitigung von Land und Vegetation, erhöhte vorübergehende Lärmerzeugung und Luftemissionen, potenzielle vorübergehende Verschlechterung der Luft- und Wasserqualität, potenzielle Verschmutzung, Abfallerzeugung, erhöhter Wasserverbrauch, Erzeugung von Elektro- und Elektronikabfälle usw. Was die zu erwartenden sozialen Auswirkungen angeht, so ist mit dauerhaftem Landerwerb und physischer/wirtschaftlicher Umsiedlung zu rechnen. Außerdem werden Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung und der Arbeitskräfte, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, optische Beeinträchtigungen und vorübergehende Zugangsbeschränkungen erwartet. Obwohl diese Auswirkungen überwiegend lokal begrenzt und in den meisten Fällen reversibel sind, müssen sie auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren gemildert werden. Dies wird durch die Ausarbeitung und Umsetzung von standortspezifischen Umwelt- und Sozialmanagementplänen erreicht, zu denen unter anderem ein endgültiger LARAP sowie mehrere spezifische Umwelt- und Sozialpläne gehören, die von dem Träger, dem Durchführungsconsultant und den Baufirmen ausgearbeitet werden. Der bestehende ESMP wird auf der Grundlage einer Standortsrisikobewertung nach Fertigstellung der Detailplanung fertiggestellt. Er wird auch Maßnahmen zur Einbeziehung relevanter Interessen von Stakeholdern, einen Beschwerdemechanismus für Arbeiter und Gemeinden, die von dem Vorhaben betroffen sind, in Form eines endgültigen SEP enthalten. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen während der Durchführung liegt beim Projektträger und den nationalen Behörden, die für die Landerwerbs- und Umsiedlungsplanung zuständig sind, sowie bei den beauftragten Baufirmen, die vom internationalen Durchführungsconsultant unterstützt werden.
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