Nachhaltige Stadtentwicklung Wasser/Abwasser
Der Bundesstaat Uttarakhand steht vor Herausforderungen hinsichtlich der Bereitstellung von adäquater Wasser-, Abwasser- und Regenwasserinfrastruktur. Das Vorhaben beinhaltet zwei Einzelmaßnahmen, die darauf abzielen, die Versorgung mit umweltfreundlicher Infrastruktur in Haridwar und Rishikesh zu verbessern. Die Maßnahmen umfassen den Bau von Abwasserkanälen, Pumpstationen und Kläranlagen. Die Projekte setzen die Trinkwasserbehörde und die Behörde für Stadtentwicklung von Uttarakhand um.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Themenvorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B+" eingeordnet. Für die zwei unter dem Themenvorhaben geplanten Einzelmaßnahmen ergeben sich vorrangig baubedingte Umwelt- und Sozialrisiken, z.B. Lärm- und Staubentwicklung, Anfall von Abfällen und der unbeabsichtigten Verunreinigung der Umwelt durch diese sowie mögliche soziale Auswirkungen hinsichtlich der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Dabei handelt es sich um vorwiegend moderate Risiken, die i.d.R. vorhersehbar, temporär und umkehrbar, auf den Standort des Vorhabens begrenzt und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen vermeidbar oder minderbar sind. Für die unter Einzelmaßnahme 1 des Themenvorhabens bereits detaillierte Einzelmaßnahme liegen Environmental and Social Impact Assessments (ESIAs) sowie Environmental and Social Management Plans (ESMPs) vor, die für eine vorangegangene Phase erstellt wurden und im Zuge des Themenvorhabens aktualisiert werden. Aufgrund der derzeit noch nicht feststehenden Einzelmaßnahmen und deren Standorte unter Einzelmaßnahme 2 des Themenvorhabens können sich potenziell erhebliche Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit möglicher privater Landinanspruchnahme sowie (vorübergehenden) wirtschaftlichen Verlusten für Landnutzer ergeben. Im Zuge der weiteren Entwicklung der Einzelmaßnahmen wird mit den Trägern neben der grundsätzlichen Einhaltung nationaler sowie internationaler Umwelt- und Sozialstandards, die Entwicklung adäquater Umwelt- und Sozialmanagementkonzepte und -instrumente zur Bewertung und dem Management von Umwelt- und Sozialrisiken vertraglich festgelegt, darunter Umwelt- und Sozialrahmenpläne, Umwelt - und Sozialverträglichkeitsprüfungen sowie resultierende Umwelt- und Sozialmanagementpläne, die entsprechende Mitigations- und Monitoringmaßnahmen sowie die Verantwortlichkeiten für deren Umsetzung umfassen. Darüber hinaus wird mit den Trägern die frühzeitige Einbindung der lokalen Öffentlichkeit im Rahmen eines entsprechenden Beteiligungsprozesses (Stakeholder Engagement), inkl. der Entwicklung eines funktionierenden Beschwerdemechanismus festgelegt.
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