Nachhaltige Stadtentwicklung (Wasser / Abwasser / Abfall) II
Das vorliegende Programm hat zum Ziel, die Klimaresilienz ausgewählter Städte zu erhöhen und gleichzeitig eine quantitative und qualitative Verbesserung der urbanen Versorgungsstrukturen hinsichtlich der Erbringung kommunaler Basisdienstleistungen zu erzielen. Darüber hinaus wird ein Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen geleistet. Vulnerable Bevölkerungsgruppen und insbesondere die Bedarfe von Frauen werden besonders berücksichtigt. Der Projektträger ist die Mumbai Metropolitan Region Development Authority.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Themenvorhaben wurde hinsichtlich Umwelt- und Sozialverträglichkeit (USV) in die USVP-Kategorie B+ eingestuft (Vorhaben mit erheblichen Umwelt- und Sozialauswirkungen und/oder -risiken). Das Themenvorhaben wird größere und kleinteilige Baumaßnahmen umfassen, deren Umwelt- und Sozialrisiken und -auswirkungen maßgeblich von der Art der einzelnen Vorhaben in den verschiedenen Sektoren abhängen. Einzelmaßnahmen im Bereich der klimaresilienten Stadtentwicklung, darunter Abwasserentsorgung und Wasserversorgung oder Regenwasserbewirtschaftung sind im Allgemeinen als moderat im Hinblick auf ihre Umwelt- und Sozialrisiken und -auswirkungen einzustufen da sich die Umwelt- und Sozialrisiken vorrangig auf die Bauphase, u.a. z.B. durch Lärm- und Staubentwicklung, Anfall von Abfällen und der unbeabsichtigten Verunreinigung der Umwelt durch diese sowie mögliche soziale Auswirkungen hinsichtlich der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ergeben. Diese Risiken sind i.d.R. vorhersehbar, temporär und umkehrbar und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen vermeidbar oder minderbar. Vorhaben im Bereich Erosions- und Flutschutz sowie im Abfallsektor weisen tendenziell ein höheres Risiko auf, da es zu einzelnen Betroffenheiten in Form von notwendigen Landinanspruchnahmen und Umsiedlungen in kleinerem Umfang sowie hinsichtlich vulnerabler Gruppen, z.B. im Fall betroffener MüllsammlerInnen, kommen kann. Im Zuge der weiteren Entwicklung der Einzelmaßnahmen wird mit den Trägern neben der grundsätzlichen Einhaltung nationaler sowie internationaler Umwelt- und Sozialstandards, die Entwicklung adäquater Umwelt- und Sozialmanagementkonzepte und -instrumente zur Bewertung und dem Management von Umwelt- und Sozialrisiken vertraglich festgelegt, darunter Umwelt - und Sozialverträglichkeitsprüfungen sowie resultierende Umwelt- und Sozialmanagementpläne, die entsprechende Mitigations- und Monitoringmaßnahmen sowie die Verantwortlichkeiten für deren Umsetzung umfassen.
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