Multisektorales Investitionsprogramm (MIP) PHASE III Gaza
Die Versorgungslücke für elektrische Energie in Gaza beträgt rund 75 % und beeinträchtigt den Betrieb kritischer Infrastruktur sowie den Lebensstandard in Gaza. Zudem ist eine ausreichende Wasserversorgung ein Kernproblem in Gaza, dem durch den Einsatz von Meerwasserentsalzungsanlagen entgegengewirkt wird. Der Betrieb der kleinvolumigen, nördlichen Entsalzungsanlage (NSTLV) in Gaza erfordert jedoch eine kontinuierliche Versorgung mit stabiler Elektrizität (24/7), die derzeit nicht vom Stromnetz gewährleistet wird. Das Vorhaben fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, wodurch weniger Treibhausgasemissionen ausgestoßen werden. Ferner wird die Energieunabhängigkeit in Gaza erhöht und die Energiequellen diversifiziert. Durch ein alternatives Stromversorgungskonzept (Solarstrom) für die NSTLV in Gaza wird die Zuverlässigkeit der Trinkwasserversorgung erhöht und die Betriebskosten gesenkt.
Ziel des Vorhabens ist es, einen verlässlicheren, effizienteren und klimafreundlicheren Betrieb der öffentlichen Infrastruktur in Gaza zu unterstützen. Es werden zwei PV Anlagen mit insgesamt bis zu 18 MWP installiert, sowie Trainingsmaßnahmen durchgeführt. Das Vorhaben wird mit der Palästinensischen Energiebehörde (PENRA) als Projektträger, sowie in enger Kooperation mit dem Energieversorger in Gaza (GEDCO) und der Palästinensischen Wasserbehörde (PWA) umgesetzt.
Die Zielgruppe ist im weiteren Sinn die Bevölkerung in Gaza, die von einer verbesserten Energieversorgung profitiert, sowie rund 250.000 Menschen, die von einer verbesserten Trinkwasserversorgung durch die Entsalzungsanlage profitieren.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet und kann potenziell leicht moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben, die sich voraussichtlich auf den Bereich des jeweiligen direkten Projektgebietes beschränken und reversibel sind. Die Auswirkungen werden auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren gemindert. Umweltauswirkungen, die während der Bauphase des Projekts zu erwarten sind, betreffen Lärmentwicklung und Verschlechterung der Luftqualität, mögliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt wie den Verlust von Vegetationsfläche sowie den Anfall von Abfällen. Die Standorte sind wüstenartig und umfassen keine kritischen Ökosysteme. Soziale Auswirkungen umfassen die Gesundheit und Sicherheit der Anwohner, Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen. Das Land an allen vorgesehenen Standorten befindet sich in öffentlichem Eigentum, so dass kein Landerwerb erforderlich sein wird. Um die Auswirkungen zu erfassen und Minderungsmaßnahmen festzuhalten, wurden standortspezifische Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudien nach internationalen Standards durchgeführt. Im Rahmen dieser Studien wurden die Betroffenen informiert, angehört und beteiligt. Der Projektträger verfügt über einen Beschwerdemechanismus. Der Projektträger wird vertraglich verpflichtet, die vereinbarten Minderungsmaßnahmen entweder vertraglich an den Bauunternehmer weiterzugeben oder sie selbst mit Hilfe eines Durchführungs-Consultants umzusetzen. Der Durchführungs-Consultant wird zudem damit beauftragt, die Umsetzung der Minderungsmaßnahmen durch den Bauunternehmer zu überwachen.
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