Multisektorales Investitionsprogramm (MIP) Gaza
Die FZ-Maßnahme "Multisektorales Investitionsprogramm Gaza" fördert Investitionen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und leistet einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz. Ziel ist die zuverlässigere, effizientere und klimafreundlichere Gestaltung der öffentlichen Infrastruktur. Das Vorhaben ist eine Einzelmaßnahme und dem Gestaltungsspielraum zugeordnet. Das Vorhaben umfasst mehrere Förderkomponenten, die in Phasen umgesetzt werden sollen. Die erste Phase umfasst die Einführung von erneuerbaren Energien (PV-Anlagen) und Energieeffizienzmaßnahmen für zentrale Infrastrukturen im Wassersektor. Projektträger für die erste Phase ist die Coastal Municipalities Water Utility (CMWU), die bereits langjähriger Partner der FZ im Wassersektor ist. Die Kosten der ersten Phase werden auf ca. 10 Mio. EUR geschätzt, die als Zuschuss bereitgestellt werden. Ein Eigenbeitrag der palästinensischen Seite ist nicht vorgesehen. Teil der Investitionsmaßnahme ist eine Unterstützung des Trägers beim Aufbau einer Energie Effizienz Einheit zur Überwachung des Energieverbrauchs und Umsetzung von weiteren Energieeinsparungsmaßnahmen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben "Multisektorales Investitionsprogramm Gaza" wurde mit der U&S Risikokategorie B bewertet, das heißt überschaubare potenzielle negative Auswirkungen oder Risiken, die in der Regel auf die Standorte der Einzelprojekte begrenzt und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen minderbar sind. Die typischen Umwelt- und Sozialrisiken der geplanten Maßnahmen liegen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen, öffentliche Sicherheit / Sicherheit von Anwohnern des Baustellenbetriebs und dem Management der Baustelle. Die Maßnahmen der Phase 1 betreffen die Lieferung und den Einbau von elektromechanischer Ausrüstung in bestehenden, vorausgewählten Pumpstationen der Wasserwirtschaft im Gazastreifen, sowie der Bau kleinerer Photovoltaikanlagen zur Energieversorgung dieser Anlagen. Verbundene Risiken sind auf die betroffenen Anlagen örtlich begrenzt. Für die Baustellen wird eine Einschätzung der Risiken durchgeführt (environmental and social site risk assessment). Auf dieser Basis werden baustellenspezifische vereinfachte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsuntersuchungen durchgeführt, die sich auf die wesentlichen Risiken konzentrieren, und Umwelt- und Sozialmanagementpläne erarbeitet. Risiken der Einschränkung bei der Landnutzung, der Notwendigkeit von Umsiedlungen und des permanenten oder temporären Verlusts von Lebensgrundlagen sind durch entsprechende Kriterien bei der Vorauswahl der Anlagen ausgeschlossen. Die Umwelt- und Sozialmanagementpläne werden jeweils in die Bauverträge integriert. Für das Vorhaben wird ein für die Gemeinden im Projektgebiet sowie für die im Bau beschäftigten zugänglicher Beschwerdemechanismus eingerichtet. Für Baumaßnahmen eventueller weiterer Phasen des Vorhabens sind Umwelt- und Sozialverträglichkeitsuntersuchungen durchzuführen, aus denen die relevanten Planungsdokumente zur Risikovermeidung bzw. -minderung zu entwickeln sind. Die Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen wird von der KfW über den Durchführungsconsultant überwacht.
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