Multisektorales Investitionsprogramm Gaza, Phase II
Die FZ-Maßnahme "Multisektorales Investitionsprogramm Gaza" fördert Investitionen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und leistet einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz. Ziel ist die zuverlässigere, effizientere und klimafreundlichere Gestaltung der zentralen Wasser- und Abwasserinfrastruktur. Das Vorhaben ist eine Einzelmaßnahme und dem Gestaltungsspielraum zugeordnet. Das Vorhaben umfasst mehrere Förderkomponenten, die in Phasen umgesetzt werden sollen. Das Vorhaben umfasst die Einführung von erneuerbaren Energien (PV-Anlagen) und Energieeffizienzmaßnahmen für zentrale Infrastrukturen im Gazastreifen. Projektträger für die Coastal Municipalities Water Utility (CMWU), die bereits langjähriger Partner der FZ im Wassersektor ist. Die Kosten der ersten zwei Phasen werden auf ca. 20 Mio. EUR (inkl. Vorratsprüfung in Höhe von 10 Mio. EUR) geschätzt, die als Zuschuss bereitgestellt werden. Ein Eigenbeitrag der palästinensischen Seite ist nicht vorgesehen. Teil der Investitionsmaßnahme ist eine Unterstützung des Trägers beim Aufbau einer Energie Effizienz Einheit zur Überwachung des Energieverbrauchs und Umsetzung von weiteren Energieeinsparungsmaßnahmen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben "Multisektorales Investitionsprogramm Gaza" wurde mit der U&S Risikokategorie B bewertet, das heißt überschaubare potenzielle negative Auswirkungen oder Risiken, die in der Regel auf die Standorte der Einzelprojekte begrenzt und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen minderbar sind. Die typischen Umwelt- und Sozialrisiken der geplanten Maßnahmen liegen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen, öffentliche Sicherheit / Sicherheit von Anwohnern des Baustellenbetriebs und dem Management der Baustelle. Die Maßnahmen der Phase 2 umfassen den Neubau einer Abwassertransportleitung. Die beabsichtigte Trassenführung liegt weitgehend entlang bestehender Wege und Straßen und im öffentlichen Raum. Bei den erforderlichen Flächen handelt es sich in der Regel um kleine Landstreifen in oder in Randbereichen von vorhandenen Straßenkörpern, sodass eine lediglich geringe Beeinträchtigung bzw. Risikosituation vorliegen kann. Private oder gewerbliche Nutzungen werden nicht in erheblichem Maß oder dauerhaft beeinträchtigt. Für die Maßnahme wird eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie durchgeführt, ein Umwelt- und Sozialmanagementplan erstellt, ein Stakeholder Engagement Plan, ein Land Access and Compensation Plan und, für den doch eintretenden Fall eines wider Erwarten erhöhten Risikos des Verlustes der Lebensgrundlage, ein Umsiedlungsplan (Resettlement Action Plan) und ein Livelihood Restauration Plan, wenn durch die Bauarbeiten die Landnutzung temporär oder permanent erheblich eingeschränkt werden könnte, in etwa bei Märkten und Verkaufsständen im öffentlichen Raum. Die Umwelt- und Sozialmanagementpläne werden jeweils in die Bauverträge integriert. Für das Vorhaben wird ein für die Gemeinden im Projektgebiet sowie für die im Bau beschäftigten zugänglicher Beschwerdemechanismus eingerichtet. Für Baumaßnahmen eventueller weiterer Phasen des Vorhabens sind Umwelt- und Sozialverträglichkeitsuntersuchungen durchzuführen, aus denen die relevanten Planungsdokumente zur Risikovermeidung bzw. -minderung zu entwickeln sind. Die Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen wird von der KfW über den Durchführungsconsultant überwacht.
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