Modernisierung der IT-Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung
Tunesien befindet sich im zehnten Jahr nach der Revolution weiterhin in einer wirtschaftlichen und politischen Umbruchsphase. Im Bereich der Digitalisierung hat sich das Land mit dem Strategieplan "Tunisie Digitale 2020" zwar ambitionierte übergeordnete Ziele im Bereich E-Governance gesetzt, doch mangelt es derzeit noch an der konkreten Ausgestaltung sowie Umsetzungskapazitäten. Das tunesische Verwaltungssystem nutzt verschiedene IT-Systeme für unterschiedliche Funktionsbereiche (z.B. Finanzmanagement und Personalmanagement). Dabei sind viele dieser Systeme veraltet. Es mangelt an wichtigen Funktionen für angestrebte Verbesserungen der Leistungsfähigkeit der Regierung, was zu Intransparenz und fehlender Dienstleistungsorientierung führt.
Ziel des Vorhabens ist es, über die Modernisierung der IT-Systeme des tunesischen Staates einen Beitrag zu mehr Effizienz und Transparenz der öffentlichen (Personal-)Verwaltung und des Finanzmanagements zu leisten. Damit sollen mittel- bis langfristig das öffentliche Finanzmanagement stabilisiert, die Anfälligkeit für Korruption reduziert und das Vertrauen der Bürger in die öffentliche Verwaltung gestärkt werden. Das Vorhaben ist Teil der deutsch-tunesischen Investitionspartnerschaft.
Hierfür wird im Rahmen des Vorhabens für den Funktionsbereich Finanzmanagement (Budget- und Ausgabenmanagement) des Finanzministeriums eine neue Softwarelösung vom Typ "Enterprise Ressource Planning" (ERP) eingeführt. Darüber hinaus soll die Interoperabilität zwischen verschiedenen Anwendungen, Datenbanken und der zentralen Datenspeicherung sichergestellt werden. Unmittelbare Zielgruppe des Vorhabens sind demnach die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums sowie nachgeordneter Behörden, welche durch die Modernisierung des IT-Systems und der zugrunde liegenden Prozesse effizienter Informationen teilen und verarbeiten können. Mittelempfänger und Projektträger ist die Republik Tunesien vertreten durch das Finanzministerium.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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