Minderung von Gesundheitsrisiken im Handel mit Wildtieren und Wildtierprodukten in Vietnam
Vietnam gehört zu den bedeutendsten globalen "Biodiversitätshotspots". Gleichzeitig aber verlieren Wildtiere in Folge der rasanten wirtschaftlichen Entwicklung und Erschließung der Waldgebiete in alarmierender Geschwindigkeit ihre natürlichen Rückzugsräume. Zudem unterliegen Wildtierpopulationen einem häufig illegalen und nicht nachhaltigen Jagddruck und sind stark rückläufig. Vietnam ist bekannt als ein Drehkreuz des nationalen und internationalen Wildtierhandels verbunden mit einer hohen inländischen Nachfrage nach Wildtieren und Wildtierprodukten.
Der mit dieser Entwicklung einhergehende erhöhte Mensch / Tier Kontakt entlang der Wertschöpfungsketten bei unzureichender Veterinärüberwachung führt zu einem erhöhten Risiko von zoonotischen Krankheitsausbrüchen.
Mit seinem Ziel, zoonotische Risiken durch ein One Health System zu reduzieren, trägt das Vorhaben zur Umsetzung der vietnamesischen nationalen One Health Strategie bei. Als Pilotphase konzipiert, leistet das Vorhaben Unterstützung auf nationaler Ebene (rechtliche Rahmenbedingungen, Nachfragereduktion) und in zwei Pilotprovinzen mit grenzüberschreitenden Schutzgebieten: Nghe An Provinz mit dem Pu Mat Nationalpark und Dak Lak Provinz mit dem Yok Don Nationalpark, mit dem Fokus auf ein verbessertes Schutzgebietsmanagement, effizientere Wildereikontrolle und Veterinärüberwachung von Wildlife Rescue Zentren und Wildtierfarmen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Hinsichtlich der Umwelt- und Sozialverträglichkeit wurde das Vorhaben in Kategorie B+ eingestuft. Diese Risikoeinstufung leitet sich maßgeblich aus den anvisierten Beschränkungen nicht-nachhaltiger Nutzungspraktiken der natürlichen Ressourcen, der Präsenz indigener Gemeinschaften sowie des potenziellen Konfliktpotentials hinsichtlich der Akzeptanz neu eingeführter Schutzmechanismen (Schutzverträge) ab. Durch die vorgesehenen Safeguard-Instrumente wie Environmental and Social Management Framework (ESMF) und Action Plan sowie die Einführung eines projektspezifischen Beschwerdemechanismus (auf Schutzgebiets- und Provinzebene) wird die gebotene Sorgfalt unter Einhaltung internationaler Standards der KfW Nachhaltigkeitsrichtlinie sichergestellt. So können die identifizierten Umwelt- und Sozialrisiken auf ein akzeptables Niveau, gemäß des Do-No-Harm-Ansatzes reduziert werden
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