Mikrofinanz VII (FPM ASBL)
Der Sektoransatz im Handlungsfeld "Förderung der Finanzsystementwicklung" des Schwerpunkts "Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung" in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) zielt darauf ab, das nachhaltige Angebot an bedarfsgerechten Finanzdienstleistungen zu verbessern. Zielgruppe der Maßnahmen sind v.a. Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KKMU) sowie die kongolesische wirtschaftlich aktive Bevölkerung. Das FZ-Engagement wurde dazu in den vergangenen Jahren so konzipiert, dass die Einzelmaßnahmen auf mehreren Ebenen ineinandergreifen. Zwei KKMU-orientierte Banken wurden gegründet, eine etablierte Mikrofinanzinstitution mit langfristigem Fremdkapital refinanziert und ein Fonds aufgelegt, welcher ausgewählte Finanzinstitutionen über Begleitmaßnahmen professionalisiert und mit mittel- bis langfristigem Refinanzierungskapital versorgt.
Der nachhaltig etablierte Zugang zu Finanzprodukten (v.a. Krediten und Sparprodukten) ermöglicht es ländlichen und städtischen KKMU, die notwendigen Investitionen vorzunehmen, um wirtschaftliche Chancen nutzen zu können. Da KKMU häufig arbeitsintensiv operieren, sind positive Beschäftigungswirkungen für die Haushalte der Unternehmer selbst, aber auch deren Angestellte sowie deren Familien zu erwarten. Damit trägt der Sektoransatz zur Verringerung von sozialen Spannungen in der Bevölkerung und damit zur Konfliktvermeidung bzw. Friedensförderung bei. Außerdem vergrößert der Zugang zu bedarfsgerechten Finanzprodukten den Handlungsspielraum der Zielgruppe, um auf außergewöhnliche Belastungen, z.B. Tod oder Krankheit, reagieren zu können. Der Sektoransatz leistet somit einen Beitrag zur Armutsreduzierung sowie zu den Zielen nachhaltiger Entwicklung (SDGs).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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