Maßnahmen zur Unterstützung der Dezentralisierung und Guten Regierungsführung - LODA III
Bei dem Vorhaben "Unterstützung der Dezentralisierung und guten Regierungsführung - LODA" handelt es sich um die neunte Phase eines Serienvorhabens. Da die Verwaltungskapazitäten der Distrikte nur schrittweise und über einen längeren Zeitraum verbessert werden können, hat die als Serienvorhaben konzipierte FZ-Maßnahme insbesondere hinsichtlich der administrativen Dimension der Dezentralisierung nach wie vor eine hohe Relevanz.
Die FZ-Maßnahme unterstützt im Rahmen der ruandischen Dezentralisierungspolitik die Institution LODA, die lokale Infrastrukturprojekte auf Distriktebene finanziert und die Distrikte bei Planung, Durchführung und Betrieb dieser Projekte begleitet bzw. berät. Ziel des Vorhabens ist es, (i) einen Beitrag zur Armutsbekämpfung durch Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen der Zielbevölkerung zu leisten und (ii) die Verwaltungsleistungen der Distrikte in Bezug auf Effektivität, Effizienz und Transparenz zu verbessern (duale Zielsetzung).
LODA ist für die Umsetzung der Mittel mehrerer Geber sowie der ruandischen Regierung zuständig. Die Infrastrukturprojekte entstammen den unter Einbeziehung der Bevölkerung und ihrer gewählten Vertreter erstellten Distriktentwicklungsplänen (District Development Plans). Die FZ-Maßnahme bedient die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung landesweit in allen 30 Distrikten. Entsprechend dem Projektkonzept liegt der Fokus auf Einzelprojekten, die zur nachhaltigen wirtschaftlichen Erschließung und sozioökonomischen Entwicklung des ländlichen Raums beitragen. Mit dem FZ-Beitrag werden neben den Investitionen für lokale Infrastrukturprojekte auch Consultingleistungen zur Stärkung der administrativen Kapazitäten der Distrikte und LODA finanziert. Zielgruppe ist die Gesamtbevölkerung Ruandas (ca. 11,7 Mio. Menschen). Der FZ-Beitrag beläuft sich auf bis zu EUR 14,0 Mio.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben fördert kleinere Baumaßnahmen der sozialen Infrastruktur, jedoch sind aufgrund des offenen Programmcharakters nicht alle Standorte und alle Details der geförderten Einzelmaßnahmen bekannt. Aufgrund dieser fehlenden Informationen wird das Vorhaben gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie vorsorglich in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B+" eingeordnet. Aufgrund der eher geringfügigen Baumaßnahmen wird generell jedoch eher von potenziell leichten bis moderaten negativen Auswirkungen auf die Umwelt und sozialen Bedingungen ausgegangen. Die sozialen Auswirkungen beziehen sich insbesondere auf Arbeiter und Anwohner während der Bauphase der geförderten Einzelmaßnahmen. Für Arbeiter ergeben sich Gesundheitsrisiken während der Bauarbeiten und soziale Risiken durch Nichtbeachtung arbeitsrechtlicher Standards durch die Träger der Bauvorhaben. Anwohner wiederum sind durch die Bauarbeiten selbst über eventuelle Lärm- und Staubemissionen betroffen, sowie möglicherweise unzureichende Sicherungsmaßnahmen im Baustellenbereich. Negative Umweltauswirkungen können durch fehlerhafte Entsorgung von Baustellenabfällen sowie Verunreinigungen in Wasser und Boden durch mangelhaft gewartete Geräte und Fahrzeuge erfolgen. Diese Auswirkungen sind aller Voraussicht nach auf die verschiedenen Einzelstandorte beschränkt und reversibel und können durch Maßnahmen nach neuestem Stand der Technik vermieden, vermindert beziehungsweise bewältigt werden. Um die negativen Umwelt- und Sozialauswirkungen zu vermeiden und vermindern, wurde mit dem Träger LODA vereinbart, dass neben den relevanten nationalen Standards die Schutzpolitiken der Weltbank und die ILO Arbeitsnormen angewendet werden müssen. Für das Vorhaben muss ein Umwelt- und Sozialrahmenplan erstellt werden, welcher darlegt wie LODA Umwelt- und Sozialrisiken der Einzelvorhaben identifiziert und managt. Je nach Charakter der Einzelmaßnahmen müssen gegebenenfalls Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudien oder Umwelt- und Sozialmanagementpläne für die einzelnen Standorte erstellt werden. Darüber hinaus muss ein Beschwerdemechanismus eingerichtet werden, der es der Bevölkerung erlaubt, Vorfälle und Bedenken bezüglich des Vorhabens zu melden.
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