Libanon und Jordanien - "Basisdienstleistungen im Kontext der Syrienkrise Libanon und Jordanien"
Der seit 2011 andauernde Bürgerkrieg in Syrien hat massive Fluchtbewegungen in die Nachbarländer verursacht. Die hohe Anzahl an Flüchtlingen verstärkt dort den bereits hohen Druck auf die Ressourcen und erschwert den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen insbesondere für die arme Bevölkerung. Auch die bereits zuvor stark überlasteten palästinensischen Flüchtlingscamps im Libanon und Jordanien sind davon betroffen. Das Ziel der FZ-Maßnahme ist es, die Resilienz der palästinensischen Flüchtlinge zu stärken und ihren Zugang zu Basisdienstleistungen (Bildung und Gesundheit) aufrecht zu erhalten. Dadurch wird ein Beitrag zur Stabilisierung der Nachbarländer der Syrienkrise geleistet und die Auswirkungen auf die Flüchtlinge verringert.
Durch die Ausbreitung des Coronavirus, gepaart mit der ausgewachsenen Wirtschaftskrise im Libanon und der akuten Finanzknappheit des UN-Hilfswerks UNRWA ist die Versorgung der palästinensischen Flüchtlingsbevölkerung mit grundlegenden Dienstleistungen derzeit insbesondere im Libanon akut gefährdet. Im Rahmen der Aufstockung des Vorhabens soll daher außerdem der Fokus auf die Sicherstellung der Basisversorgung, während der anhaltenden COVID-19 Pandemie im Libanon und Jordanien gelegt werden.
Es sollen sowohl Lehr- und Gesundheitspersonal von UNRWA im Libanon, als auch Lehrpersonal von UNRWA in Jordanien finanziert werden. Damit erhalten palästinensische Flüchtlinge aus Syrien und palästinensische Flüchtlinge in den Aufnahmeländern Zugang zu Schulbildung in UNRWA-betriebenen Schulen und Zugang zu medizinischer Grundversorgung in UNRWA-Gesundheitszentren. Damit trägt die Maßnahme auch zu Stabilität in den Flüchtlingslagern bei, indem sie UNRWA bei der Deckung ihres Finanzierungsbedarfes für den Bereich Gesundheit und Bildung unterstützt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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