LBN - Beschäftigungsförderung durch arbeitsintensive Infrastrukturmaßnahmen, Phase V
Im Employment Intensive Infrastructure Programme (EIIP) wird primär kommunale Infrastruktur im Libanon rehabilitiert oder gebaut. Dabei konzentriert sich das Projekt auf Gemeinden, die ökonomisch besonders vulnerabel sind und gleichzeitig eine hohe Zahl syrischer Flüchtlinge aufgenommen haben. Gerade hier sind die Gemeinden durch die zusätzlichen Anforderungen an die Basisinfrastruktur sowie den multiplen Krisenkontext im Land stark belastet. Die Infrastrukturmaßnahmen werden auf arbeitsintensive Art und Weise gebaut/ rehabilitiert, um so möglichst viele Arbeitsplätze für Cash-for-Work Arbeiter*innen (syrische Flüchtlinge sowie vulnerable Libanes*innn) in der Region zu schaffen. Seit Phase IV wird darüber hinaus ein Förderprogramm des Landwirtschaftsministeriums für Landwirt*innen sowie Gemeinden, als auch ländlicher Tourismus über die arbeitsintensive Rehabilitierung des Lebanon Mountain Trail unterstützt.
Wie in Phase I bis IV soll die Zielgruppe des Vorhabens zu gleichen Teilen aus syrischen Flüchtlingen sowie vulnerablen Libanes*innen bestehen. Phase V wird voraussichtlich eine Laufzeit von 25 Monaten haben und wird durch die Internationale Arbeiterorganisation (ILO) umgesetzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die vorliegende Phase des EIIP wurde hinsichtlich der Umwelt- und Sozialverträglichkeit analog zur vorherigen Phase in die Risikokategorie B eingestuft. Das bedeutet, dass potenzielle negative Auswirkungen überschaubar, in der Regel auf den spezifischen Standort der jeweiligen Einzelmaßnahme begrenzt und durch relativ einfache Gegenmaßnahmen zu mindern sind. Da die konkreten Baumaßnahmen zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen, ist für die Einzelvorhaben seitens ILO eine standortspezifische Bewertung der Umwelt- und Sozialrisiken durchzuführen, auf deren Grundlage die Freigabe der einzelnen Maßnahmen und ggf. die Festlegung des Bedarfs für weitere Studien erfolgt. Darüber hinaus ist ILO zur Einhaltung nationaler sowie internationaler Arbeits- und Sozialstandards verpflichtet. Das Nachhalten dieser Standards und Regeln wird durch die Bauaufsicht der durch ILO ausgebildeten und angestellten Social Safeguard Officers (SSO) gewährleistet. Ein Verstoß gegen diese Standards kann Strafzahlungen bis hin zu einer Beendigung der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bauunternehmen nach sich ziehen. Im Fall von besonderen umwelt- und sozialrelevanten Vorkommnissen wird ILO die KfW umgehend informieren.
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