Landmanagement Projekt Laos
Die sozio-ökonomische Entwicklung im ländlichen Raum wird in Laos durch das Fehlen gesicherter Landbesitzverhältnisse behindert. Es fehlen entsprechende gesetzliche Grundlagen, deren wirksame Durchsetzung sowie ein effektives und modernes Katasterwesen zur Registrierung und Verwaltung von Landbesitz. Das Modul trägt dazu bei, die Landrechte der ländlichen Bevölkerung zu sichern. Es leistet einen Beitrag zur konkreten Umsetzung der Landsektorreform in Laos mit Fokus auf eine beschleunigte Registrierung von Landtiteln für bebaute und landwirtschaftlich genutzte Flächen der ländlichen Bevölkerung in ausgewählten Distrikten den vier Projektprovinzen, Houaphan, Xieng Khouang, Oudomxay und Sayaboury. Aufbauend auf dem langjährigen Engagement der deutschen Technischen Zusammenarbeit (TZ) der GIZ, sollen im Rahmen des FZ-Moduls die laotischen Landregistrierungsprozesse verbessert, die von der TZ entwickelte Katastersoftware "LaoLand-Reg" auf die Registrierung von Landtiteln in ganz Laos erweitert und die Kapazitäten der laotischen Behörden gestärkt werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Eine umfassende Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie (Environmental and Social Impact Assessment - ESIA) ist für das Projekt gem. nationaler Gesetzgebung nicht erforderlich. Im Rahmen ihrer Beteiligung hat die Weltbank für ihr Projekt (ESLRP) in Zusammenarbeit mit dem Projektträger ein Environmental and Social Assessment (ESA) erstellt, dass die KfW akzeptiert, womit die Durchführung einer separaten Studie für die Prüfung nicht erforderlich ist. Darüber hinaus wurden für das ESLRP ein Environmental and Social Management Framework (ESMF), ein Stakeholder Engagement Plan (SEP), ein Ethnic Group Development Framework (EGDF) und Labour Management Procedures erstellt. Diese Dokumente sind projektspezifisch und decken demnach nicht die Projektumfang des LMPL ab. Aufgrund dessen werden die folgenden Punkte vom Projektträger gefordert und in Form eines Environmental and Social Committment Plans (ESCP) einen Anhang der Besonderen Vereinbarungen abbilden: a. Entwicklung und Umsetzung eines Umwelt- und Sozialmanagementrahmenwerks (ESMF) für das Projekt auf der Grundlage des bestehenden ESMF für das ESLRP, jedoch unter vollständiger Berücksichtigung der Besonderheiten und des Umfangs des LMPL, wie in der Project Preparatory Study (PPS) ausgeführt, und anschließend Entwicklung und Umsetzung der ESIAs und Umwelt- und Sozialmanagementpläne (ESMPs) für die Teilprojekte, soweit erforderlich. Die KFW wird die entsprechenden Vorlagen zur Verfügung stellen. Sollten im Rahmen der Projektimplementierung Landnahme oder potenzielle Umsiedlungen notwendig sein, muss ein Landerwerbs- und Kompensationsplan und/oder Umsiedlungsplan entwickelt werden. b. Entwicklung eines SEP für das Projekt auf der Grundlage des bestehenden SEP für das ESLRP, jedoch unter Berücksichtigung des Umfangs des LMPL wie in der PPS ausgeführt. Der SEP muss geeignete Maßnahmen zur Einbeziehung der Interessengruppen und einen transparenten, zugänglichen und kulturell angepassten Beschwerdemechanismus auf Projektebene umfassen. c. Entwicklung eines EGDF für das Projekt auf der Grundlage des bestehenden EGDF des ESLRP, um die Besonderheiten und den Umfang des LMPL-Projekts, wie in der PPS ausgeführt, vollständig zu berücksichtigen. Alle Projektaktivitäten, die ethnische Gruppen betreffen, werden die FPIC-Prinzipien (Free Prior Informed Consent) berücksichtigen. d. In Absprache mit dem Sozialexperten des Implementierungsconsultants (IC) Aktualisierung und Vervollständigung der Screening-Formulare für ethnische Gruppen und Erstellung von standortspezifischen Entwicklungsplänen für ethnische Gruppen (EGDP), einschließlich der Bestimmungen für FPIC in Übereinstimmung mit ESS7, wo relevant. e. Entwicklung von Labour Management Procedures für das Projekt auf der Grundlage der bestehenden Labour Management Procedures des ESLRP, um den Umfang des LMPL-Projekts, wie in der PPS ausgeführt, vollständig zu berücksichtigen. f. Training der Projektmitarbeiter/innen u.a. in Bezug auf die o.g. Managementpläne, die WB ESS, zu FPIC und ethnischen Gruppen, zu Umwelt- und Sozial-Verhaltenskodizes, zu Verhaltensweisen in Bezug auf und Prävention von GBV, SEA und VAC, Durchführung der Meetings in den Dörfern etc. Alle Maßnahmenpläne müssen zur Zufriedenheit der KfW erstellt werden.
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