Ländliche Infrastruktur II

Die FZ-Maßnahme fördert die nachhaltige Anbindung isolierter ländlicher Gebiete in den Regionen Nord (Phase I) und Adamaoua (Phase II). Ziel der FZ-Maßnahmen ist es, die nachhaltige und ganzjährige Nutzung der ländlichen Wegeinfrastruktur zu verbessern und dadurch den ländlichen Haushalten eine Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion und die Verbesserung ihrer Einkommen zu ermöglichen.

Mit den vorgesehenen Investitionsmaßnahmen soll die ganzjährige Befahrbarkeit der Wege in der Projektregion verbessert werden. Es sind überwiegend Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen und Hindernissen z.B. an Fluss oder Sumpfquerungen auf den ländlichen Pisten vorgesehen, die langfristig die Anbindung landwirtschaftlicher Produktionsflächen an Märkte und den Zugang zu Betriebsmitteln zur Intensivierung der Agrarproduktion durch die Zielgruppe ermöglichen.

Hauptzielgruppe sind überwiegend als arm eingestufte landwirtschaftliche Haushalte, die größtenteils auf Subsistenzniveau wirtschaften. Darüber hinaus profitiert auch die übrige ländliche Bevölkerung von den Maßnahmen durch den verbesserten Zugang zu sozialer Infrastruktur. Ein Großteil der Zielgruppe lebt unterhalb der nationalen Armutsgrenze.

Die Gesamtkosten des Vorhabens werden auf 32,5 Mio. EUR geschätzt. Zur Finanzierung einer ersten Programmphase in der Region Nord, steht ein FZ-Beitrag in Höhe von 10 Mio. EUR zur Verfügung, für Phase 2 (Adamaoua) 9 Mio. EUR.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet und kann potenziell leichte bis moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben. Die sozialen Auswirkungen beziehen sich insbesondere auf Arbeiter und Anwohner während der Bauphase der geförderten Einzelmaßnahmen. Für Arbeiter ergeben sich Gesundheitsrisiken während der Bauarbeiten und soziale Risiken durch Nichtbeachtung arbeitsrechtlicher Standards durch die Träger der Bauvorhaben. Anwohner wiederum sind durch die Bauarbeiten selbst über eventuelle Lärm- und Staubemissionen betroffen, sowie möglicherweise einer Einschränkung ökonomischer Aktivitäten während der Bauphase und darüber hinaus. Begrenzte negative Umweltauswirkungen können durch Leckagen bei Baugeräten, Verunreinigungen in Wasser und Boden durch unkontrollierte Versickerung von Schadstoffen sowie nicht-umweltgerechte Entsorgung von Baustellenabfällen entstehen. Diese Auswirkungen sind aller Voraussicht nach auf die verschiedenen Einzelstandorte beschränkt und reversibel und können durch Maßnahmen nach neuestem Stand der Technik vermieden und vermindert werden. Die negativen Auswirkungen und die entsprechenden Mitigationsmaßnahmen werden mit Hilfe eines Umwelt- und Sozialmanagementrahmenplans identifiziert, umgesetzt und überwacht. Die Kernarbeitsnormen der ILO sowie Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank werden im Rahmen des Projekts angewandt. Darüber hinaus wird Beschwerdemechanismus eingerichtet, der es der Bevölkerung erlaubt, Vorfälle und Bedenken bezüglich des Vorhabens zu melden.

Land / Region / Institution Kamerun
Nummer 36039
Schwerpunkt Ernährung und Landwirtschaft
Sektor 31120 - Landwirtschaftsentwicklung
USV-Kategorie B
Finanzierungsinstrument Zuschuss / Darlehen aus Haushaltsmitteln
Weitere Geber -
Deutscher Finanzierungsbeitrag 9 Mio. EUR
Status aktiv
Auftraggeber BMZ
Projektpartner MINISTERE DE L'AGRICULTURE ET DU DEVELOPPEMENT RURAL
Zuständige Abteilung Zentrales und südliches Afrika

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