Ländliche Finanzierung Benin
Ziele. Im Rahmen des Vorhabens "Ländliche Finanzierung Benin" soll der Zugang zu zielgruppenorientierten, nachhaltigen Finanzdienstleistungen für ländliche kleinste, kleine und mittlere Unternehmen in ganz Benin verbessert und so erhöhte Investitionen in Produktions- und Betriebsmittel ermöglicht werden. Das Vorhaben trägt somit zur Verbesserung der Produktivität im ländlichen Raum und damit zur Ernährungssicherung, zur Schaffung und Sicherung von Einkommen und Arbeitsplätzen sowie zur Vertiefung und Verbreiterung des Finanzsystems bei. Langfristig kann damit ein Beitrag zur Armutsreduzierung geleistet werden.
Geplante Maßnahmen. Das Vorhaben hat ein Volumen von 9,9 Mio. EUR, die der Republik Benin im Rahmen der Sonderinitiative Eine Welt ohne Hunger (SEWoH) als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden sollen. Das beninische Finanzministerium wird die Mittel als nachrangiges (eigenkapitalähnliches) Darlehen an den Kooperativen-Dachverband FECECAM auslegen. Mithilfe der FZ-Mittel soll das Angebot an bedarfsgerechten ländlichen Finanzdienstleistungen weiter ausgebaut werden. Eine Begleitmaßnahme (1 Mio. EUR) soll den Finanzintermediär bei der Verbesserung der Qualität der angebotenen Finanzdienstleistungen unterstützen und seine operative und finanzielle Nachhaltigkeit stärken. Die Förderung der FECECAM inmitten eines als schwierig einzustufenden Umfelds stärkt den Finanzsektor und wirkt strukturbildend auf das Angebot an ländlichen Finanzdienstleistungen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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