Ländliche Entw. in Gebieten mit besonderem Förderungsbedarf
Aufgrund des gemeinsamen geschichtlichen Hintergrunds verbindet Deutschland und Namibia eine besonders enge Partnerschaft. Der Deutsche Bundestag hat sich in seiner Namibia-Entschließung von 1989 zur besonderen historischen und moralischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia bekannt und diese Verantwortung in einer weiteren Entschließung vom Juni 2004 ausdrücklich bekräftigt. Die damalige Bundesentwicklungsministerin nahm als Vertreterin der Bundesregierung im August 2004 an den zentralen Gedenkfeierlichkeiten zum hundertsten Jahrestag des Kolonialkrieges teil und kündigte dabei u.a. eine spezielle Initiative an, mit der sowohl die namibische Politik der nationalen Versöhnung unterstützt als auch die Zusammenarbeit und Freundschaft beider Länder zukunftsgewendet weiter vertieft werden soll.
Durch das Programm sollen Vorhaben der partizipativen kommunalen Entwicklung in Gebieten mit besonderem Förderbedarf unterstützt werden. Zu den Fördergebieten zählen insbesondere die Siedlungsgebiete derjenigen Volksgruppen, die unter deutscher Kolonialherrschaft gelitten haben. Das Vorhaben trägt dazu bei, die namibische Regierung in ihrer Politik der nationalen Versöhnung zu unterstützen (Oberziel). Durch die Implementierung von teils sehr kleinteiligen Maßnahmen in unterschiedlichen Sektoren soll ein Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen in ausgewählten Projektgebieten geleistet werden (Programmziel).
Das Vorhaben setzt ausdrücklich auf einen in die namibische Entwicklungsplanung eingebetteten und in die Zukunft gerichteten Entwicklungsprozess mit sichtbaren Ergebnissen, statt auf eine rückwärtsgewandte "Wiedergutmachung". In ihm werden Aspekte der Armutsbekämpfung und der partizipativen Entwicklung marginalisierter Regionen Namibias, sowie der Begegnung und Verständigung miteinander verknüpft.
Für das Vorhaben wurden insgesamt FZ-Mittel in Höhe von EUR 31,0 Mio. in Finanzierungsverträgen zugesagt. Diese Beträge gehen zurück auf die Zusage von EUR 12,0 Mio. bei Regierungsverhandlungen in den Jahren 2006 und 2007 sowie EUR 8,0 Mio. bei den Regierungsverhandlungen 2009 und weitere 11,0 Mio. in 2012. Weitere 5,0 Mio. EUR wurden bei den Regierungsverhandlungen 2015 zugesagt, wovon 3,6 Mio. EUR in einem Finanzierungsvertrag noch zuzusagen sind und 1,4 Mio. EUR nur als Reserve zur Verfügung stehen, falls die namibische Seite auch bei ggf. unvollendeten Baumaßnahmen ihren Verpflichtungen (Eigenbeitrag und Rückstellung in den Staatshaushalt für unvorhergesehen Kosten) nicht nachkommen sollte. Mit den zusätzlichen 3,6 Mio. EUR können die derzeit im Bau befindlichen Projekte bis September 2016 - nach derzeitiger Planung - fertiggestellt werden.
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