Korbfinanzierung Frieden und Sicherheit
Das Vorhaben unterstützt die Umsetzung der Reformagenda (Agenda 2063) der Afrikanischen Union. Es zielt auf eine Verbesserung der Steuerungskapazitäten der Abteilung "Political Affairs, Peace and Security" (PAPS) ab.
Das Mandat des Ressorts erstreckt sich darauf, die Mitgliedstaaten der AU, die regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und regionalen Mechanismen bei Prävention, Lösung und Bewältigung von Konflikten und Krisen zu unterstützen. Im Einklang mit den Grundsätzen der Gründungsakte soll das Ressort Frieden und Stabilität, gute Regierungsführung, Demokratie und Menschenrechte als Grundlage für Inklusion, Sicherheit und die Entwicklung des Kontinents und seiner Bürger fördern.
Der deutsche Beitrag zielt dabei auf eine Steigerung der Effizienz und Effektivität von Planung und Umsetzung der Aufgaben im Themenbereich Konsolidierung von Frieden und Sicherheit ab.
Die Unterstützung erfolgt über eine Korbfinanzierung (Joint Financing Agreement, JFA). Der gemeinschaftliche Ansatz wird von Dänemark, Irland, Kanada, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich politisch und finanziell unterstützt.
Über die Förderung und Beteiligung am JFA trägt das FZ-Vorhaben dazu bei, die Effizienz und Effektivität des Handelns der Abteilung "Political Affairs, Peace and Security, PAPS" zu verbessern. Darüber hinaus zielt das Vorhaben darauf ab, die Geberbeiträge im Sinne der Paris Erklärung zu systematisieren, ihrer Fragmentierung entgegenzuwirken und hiermit verbundene Verfah-rensineffizienzen zu reduzieren.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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