Kommunalentwicklungsfonds FACT II (VPT)
Im Rahmen des Vorhabens "Kommunalentwicklungsfonds FACT" sollen EUR 12 Mio. über den nationalen Fonds d' Appui aux Collectivités Territoriales (FACT) zur Unterstützung der togolesischen Dezentralisierungsstrategie bereitgestellt werden. Der FACT wurde seit der erfolgreichen Durchführung der Kommunalwahlen im Juni 2019 aufgebaut und finanziert als nationaler Transfermechanismus landesweit investive Maßnahmen und laufende Kosten in neu gegründeten Gemeinden (Collectivités Territoriales) . Die deutschen Mittel sollen vor allem für soziale und ökonomische Infrastruktur (v.a. Gesundheitszentren, Schulen und einfache Marktinfrastruktur) eingesetzt werden. Als Interventionsgebiete sind in dieser zweiten Phase alle Regionen Togos vorgesehen. Ein internationaler Consultant begleitet die Projektmanagementeinheit innerhalb des FACT und die bisher personell und finanziell teilweise noch sehr schwachen Gemeinden im Bereich der Bauherrenschaft. Die Finanzierung wird nachfragebasiert auf Basis kommunal verabschiedeter Projektanträge in mehreren Vergabe-Runden erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass trotz Unterstützung nur ein Teil der Gemeinden in der Lage sein wird, einen angemessenen Projektantrag vorzubereiten.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Im Rahmen des Vorhabens "Kommunalentwicklungsfonds FACT II" sollen EUR 12 Mio. über den nationalen Fonds d'Appui aux Collectiviteìs Territoriales (FACT) zur Unterstützung der togolesischen Dezentralisierungsstrategie bereitgestellt werden. Der FACT ist seit der erfolgreichen Durchführung der Kommunalwahlen im Juni 2019 im Aufbau und soll als landesweiter Transfermechanismus investive Maßnahmen und laufende Kosten in den neu gegründeten Gemeinden (Collectiviteìs Territoriales, CT) finanzieren. Die FZ-Mittel sollen vor allem für soziale und ökonomische Infrastruktur (v.a. Gesundheitszentren, Schulen und einfache Marktinfrastruktur) eingesetzt werden. Ein internationaler Consultant wird die Projektmanagementeinheit innerhalb des FACT unterstützen und die bisher personell und finanziell teilweise noch sehr schwachen Gemeinden im Bereich der Bauherrenschaft unterstützen. Die Finanzierung wird nachfragebasiert auf Basis kommunal verabschiedeter Projektanträge erfolgen, die in mehreren Runden erfolgen. Das Projekt wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet und kann potenziell moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben. Diese Risiken ergeben sich mehrheitlich aus den typischen Risiken kleiner Baustellen (z.B. Müll, Emissionen, Leckagen am Bau, unzureichende Arbeitsbedingungen bzw. Arbeitssicherheit, Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen (z.B. Kinderarbeit), negative Auswirkungen auf Anwohner durch Lärm, Staub, Verkehr, Verschmutzungen und Müll, Eintrag von Krankheiten oder das Entstehen sozialer Spannungen aufgrund von Arbeiterinflux, Gesundheitsrisiken durch COVID-19 etc.). In Einzelfällen können als Folge der Projektmaßnahmen Nutzungseinschränkungen nicht ausgeschlossen werden, die für die Betroffenen den Verlust von Lebensgrundlagen oder Einkommen bedeuten können. Generell wird erwartet, dass ein Großteil der Auswirkungen temporär bzw. reversibel ist, sich auf den Bereich des direkten Projektgebietes beschränken und somit eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren möglich sein wird. Um ein angemessenes Management der Umwelt- und Sozialrisiken zu gewährleisten, wird die KfW den Träger zu Beginn der Umsetzungsphase des Vorhabens dabei unterstützen, ein Regelwerk für das Umwelt- und Sozialmanagement, ein sogenanntes "Environmental and Social Management Framework (ESMF)" zu erarbeiten. Dieses wird Prozesse und Verfahren definieren, um standortspezifisch für jede Baumaßnahme potenzielle Umwelt- und Sozialrisiken zu identifizieren und konkrete, projektspezifische Maßnahmenpläne zu erstellen, um diese Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren bzw. die verbleibenden Auswirkungen auf angemessene Weise zu bewältigen bzw. zu kompensieren. Der ESMF wird ebenfalls geeignete Maßnahmen zur Einbeziehung der Interessengruppen und einen transparenten, zugänglichen und kulturell angepassten Beschwerdemechanismus auf Projektebene umfassen. Fall es als Folge der Baumaßnahmen, zu einer Landnahme oder Landnutzungseinschränkungen kommt, wird der ESMF vorgeben, dass Landerwerbs- und Kompensationspläne zu entwickeln sind. Der FACT gehört zum Dezentralisierungsministerium (Ministère de l'Administration Territoriale, de la Décentralisation et du Développement des Terroirs) und wird als Projektträger für die Erstellung des ESMF und Umsetzung der U&S Anforderungen verantwortlich sein. Hierbei wird er durch einen internationalen Consultant mit einschlägigen U&S-Kenntnissen und durch lokale U&S- Expertise unterstützt.
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